Wenn der Arbeitgeber zu spät zahlt… – BAG erteilt der 40 €-Verzugspauschale eine Absage
Um dem Problem mangelnder Zahlungsmoral zu begegnen, wurden 2014 neue gesetzliche Regelungen geschaffen. Diese ermöglichen beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, dass der Gläubiger von seinem säumigen Schuldner – sofern es sich bei diesem um einen Unternehmer handelt – eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € verlangen kann. Die Anwendbarkeit dieser 40 €-Pauschale im Arbeitsverhältnis war bislang umstritten. Nun hat sich am 25.09.2018 das BAG zur Thematik entäußert: Im Arbeitsrecht bestehe kein Anspruch auf die Verzugspauschale. Weiterlesen…