Für Kollegen: Terminsvertretungen & Korrespondenmandate

Die Anwaltskanzlei Dr. Klostermann bietet für Kollegen Terminsvertretungen sowie die Übernahme von Korrespondenzmandaten in arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen und ausgewählten öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an.

Hierbei sind insbesondere

  • Terminsvertretungen vor dem Amtsgericht und Landgericht Passau
  • Terminsvertretungen vor dem Arbeitsgericht Passau
  • Übernahme von Akteneinsichten und Vor-Ort-Besprechungen mit Sachbearbeitern bei Verwaltungsbehörden

möglich. Es besteht auch die Möglichkeit von Terminsvertretungen vor anderen Gerichten außerhalb von Passau oder vor Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten.

Es wird selbstverständlich eine zuverlässige und sorgfältige Bearbeitung zugesichert. Sie erhalten nach Möglichkeit am Tag der mündlichen Verhandlung, spätestens am Folgetag, einen ausführlichen Terminsbericht. Der Terminsbericht umfasst auch Äußerungs- und Gesprächsinhalte sowie Hinweise, die keinen Eingang in das Sitzungsprotokoll gefunden haben. Bei der Terminsvertretung orientieren wir uns an Ihrer Vorgehensweise der Mandatsbearbeitung. Etwaige prozessgestaltende oder prozessbeendigende Erklärungen werden selbstverständlich eng mit Ihnen bzw. der ggfs. anwesenden Mandantschaft abgestimmt. Vor dem Termin ist für Ihre Mandantschaft – sofern gewünscht – selbstverständlich ein Kennenlernen des Terminsvertreters möglich, sei es durch ein Telefonat oder ein persönliches Treffen.

Die Vergütung für die Tätigkeit wird im konkreten Einzelfall abgestimmt. Im Regelfall wird bei der klassischen Terminsvertretung die übliche Gebührenteilung vereinbart.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!