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Schwerbehinderung & Arbeitsassistenz –
Nach BVerwG auch Anspruch trotz anderweitiger Beschäftigung

Schwerbehinderte mit einem erheblichen Unterstützungsbedarf können sich von einer Arbeitsassistenz helfen lassen. Für eine notwendigen Assistenz besteht ein Kostenübernahmeanspruch. Das BVerwG hat entschieden, dass dem nicht entgegensteht, dass der Arbeitnehmer eine andere Teilzeitbeschäftigung ausübt. Weiterlesen…