Sachgrundlose Befristung – BAG zur Vorbeschäftigung vor langer Zeit
Das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG bei sachgrundloser Befristung muss verfassungskonform ausgelegt werden. Eine Einschränkung des Verbots ist nach dem BVerfG bei Unzumutbarkeit möglich. Nach der Rechtsprechung des BAG (Urt. v. 21.08.2019 – 7 AZR 452/17) liegt eine Unzumutbarkeit bei einer Vorbeschäftigung vor 22 Jahren vor, so dass wirksam sachgrundlos befristet werden kann. Weiterlesen…