Für den öffentlichen Dienst

Beamtenrecht | Öffentliches Dienstrecht | Personalvertretungsrecht

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei Dr. Klostermann liegt in der Beratung und Vertretung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, d.h. von Beamten und Tarifbeschäftigten, sowie von Personalvertretungen. Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider unterstützt Sie in vielen Fragen des → Beamtenrechts, des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst sowie des Personalvertretungsrechts.

Beamte

Das Dienstverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn unterscheidet sich in vielen Punkten stark von Dienst- bzw. Arbeitsverhältnissen von Angestellten und ihren privatwirtschaftlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in diesen Bereichen:

  • Beamtenrecht (weitere Details finden Sie → hier)
    • Ernennung & Entlassung
    • Stellenbesetzung & Beförderung
    • Versetzung & Abordnung
    • Dienstbeurteilung & Zeugnis
    • Disziplinarrecht
    • Rückforderung von Bezügen
  • Schwerbehinderung & Gleichstellung

Darüber hinaus wird die Kanzlei auch im Bereich des Soldatenrechts als spezielle Ausprägung des Beamtenrechts tätig.

▌Angestellte im öffentlichen Dienst

Angestellte im öffentlichen Dienst sind auch Arbeitnehmer. Für sie gilt – wie für andere Arbeitnehmer auch – das „normale“ Arbeitsrecht. Jedoch gibt es in vielen Bereichen Besonderheiten (z.B. bei Kündigungen, Befristungen, Arbeitszeit etc.) durch Tarifverträge, die die Arbeitsverhältnisse der Angestellten im öffentlichen Dienst maßgeblich prägen. Durch diese Besonderheiten können sich erhebliche Unterschiede im Vergleich zur Privatwirtschaft ergeben.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in diesen Bereichen:

  • Tarifvertragsrecht | TVöD (z.B. TVöD-Bund, TVöD-VKA,…), TVL
    • Eingruppierung & Umgruppierung
    • Ausschlussfristen
    • Kündigungen
    • Tarifvertragliche Vergütungsbestandteile
    • Zulagen/Zuschläge, Urlaub
    • Befristungen & Entfristungsklagen
    • Entgeltdifferenzklagen
  • Bereiche des „normalen“ Arbeitsrechts (→ Arbeitsrecht für Arbeitnehmer)
  • Schwerbehinderung & Gleichstellung

▌Personalvertretung

Die Arbeitnehmervertretung im öffentlichen Dienst erfolgt durch Personalräte statt Betriebsräte.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in diesen Bereichen:

  • Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechte
  • Dienstvereinbarungen
  • Beschlüsse und Beschlussfassung
  • Rechte und Ansprüche von Personalratsmitgliedern (z.B. Anspruch auf Schulung, Freistellung, Ausstattung etc.)
  • Interessensvertretung vor der Einigungsstelle

Sie möchten sich informieren, anwaltlich beraten oder vertreten lassen?

Dann kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider. Die Anwaltskanzlei Dr. Klostermann in Passau übernimmt bundesweit die Beratung und Vertretung im Öffentlichen Dienstrecht für Angestellte, Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht.

Anwaltskanzlei Dr. Klostermann | Dr.-Ernst-Derra-Str. 4 | 94036 Passau | ☏ 0851-98859624 | info@kanzlei-klostermann.de

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