(Schwer-)Behindertenrecht | Was wir für Sie tun können

▌Behindertenrecht & Schwerbehindertenrecht

Die Kanzlei Dr. Klostermann berät und vertritt Sie auch im Behindertenrecht und im Schwerbehindertenrecht. In diesem Bereich sind das Arbeitsrecht und das Sozialrecht eng miteinander verknüpft. Wir unterstützen Sie sowohl in sozialrechtlichen als auch in arbeitsrechtlichen Fragen. Unser Beratungs- und Vertretungsangebot richtet sich sowohl an Behinderte und Schwerbehinderte sowie Gleichgestellte als auch an Arbeitgeber, die Schwerbehinderte und Gleichgestellte beschäftigen, und Schwerbehindertenvertretungen / Vertrauenspersonen.

Behinderung, Schwerbehinderung & Gleichstellung

Nach dem Gesetz (§ 2 SGB IX) sind Menschen mit BehinderungenMenschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“  Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt. Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).

Menschen mit Behinderungen haben zusätzliche Rechte

Abhängig vom jeweiligen Grad der Behinderung – ab einem GdB 30 beginnend – stehen Menschen mit Behinderungen zusätzliche Rechte zu. Manche Rechte sind nur an eine bestimmte Höhe des GdB geknüpft, andere Rechte erfordern wiederum das Vorliegen einer Schwerbehinderung (ab GdB 50) und ggfs. das Vorliegen bestimmter Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Wir helfen bei der Durchsetzung dieser Rechte!

In welchen Bereichen wir Sie insbesondere unterstützen:

Grad der Behinderung (GdB) & Schwerbehindertenausweis

    • Antrag auf Feststellung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung / Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
    • Verschlechterungsantrag
    • Widerspruch bei abgelehnten Anträgen bzgl. Feststellung oder Erhöhung des GdB
    • Klageverfahren bei abgelehnten Widersprüchen / GdB-Klagen
Gleichstellung

    • Antrag auf Gleichstellung
    • Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen Gleichgestellter
Besonderer Kündigungsschutz / Sonderkündigungsschutz

    • Verfahren beim Integrationsamt
    • Kündigungsschutzklagen und Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
Besondere Rechte am Arbeitsplatz

    • Zusatzurlaub von Schwerbehinderten
    • Anspruch auf Teilzeitarbeit von Schwerbehinderten & Gleichgestellten
    • Befreiung von Mehrarbeit bei Schwerbehinderten & Gleichgestellten
    • behindertengerechter Arbeitsplatz

Sie möchten sich informieren, anwaltlich beraten oder vertreten lassen?

Dann kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider. Die Anwaltskanzlei Dr. Klostermann in Passau übernimmt bundesweit die Beratung und Vertretung im Behindertenrecht und Schwerbehindertenrecht.

Anwaltskanzlei Dr. Klostermann | Dr.-Ernst-Derra-Str. 4 | 94036 Passau | ☏ 0851-98859624 | info@kanzlei-klostermann.de

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