Arbeitsrecht | Was wir für Sie tun können

▌Arbeitsrecht

Einer der Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit der Kanzlei Dr. Klostermann liegt im Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das kollektive Arbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und den Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsrat oder Gewerkschaft. Neben den klassischen arbeitsrechtlichen Bereichen werden darüber hinaus häufig auch sozialrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Belange relevant. Diese Aspekte decken wir mit unseren Leistungen ebenso ab wie auch relevante datenschutzrechtliche Aspekte. Darüber hinaus erhalten Sie auch Unterstützung bei individuellen Angelegenheiten, die Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis oder Erwerbsleben haben, etwa die Feststellung einer Schwerbehinderung.

▌Wen wir im Arbeitsrecht beraten und vertreten und warum

Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider berät und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Geschäftsführer/Vorstände sowie Arbeitnehmervertretungen. Anders als einige Kanzleien hat sich die Kanzlei Dr. Klostermann bewusst nicht für ein „Lager“ entschieden, etwa ausschließlich Arbeitgebermandate anzunehmen oder nur Arbeitnehmer zu vertreten. Gerade durch die Erfahrungen mit beiden Seiten entsteht eine Stärke, von der Sie als Mandant stark profitieren. Man kennt die Interessen, Vorgehensweisen und Handlungsspielräume des jeweiligen Gegners. Dies hilft dabei, Konflikte schneller und kosteneffizienter beizulegen, vorausschauend und ohne böse Überraschungen handeln zu können und tragbare Lösungen zu finden. Im Mandat selbst werden selbstverständlich ausschließlich Ihre Interessen vertreten, aber mit dem Vorteil, die Gegenseite und Risiken realistisch einschätzen und entsprechend beraten und vertreten zu können.

▌Unser Angebot

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Arbeitsrecht für Angestellte im öffentlichen Dienst

Außerdem berät, vertritt und schult die Kanzlei Dr. Klostermann auch Arbeitnehmervertretungen wie den Betriebsrat und den Personalrat. Das Leistungsangebot für Betriebsräte können Sie → hier einsehen, das für Personalräte → hier.


Sie möchten sich informieren, anwaltlich beraten oder vertreten lassen?

Dann kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider. Die Anwaltskanzlei Dr. Klostermann in Passau übernimmt bundesweit die Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht.

Anwaltskanzlei Dr. Klostermann | Dr.-Ernst-Derra-Str. 4 | 94036 Passau | ☏ 0851-98859624 | info@kanzlei-klostermann.de

Kontaktformular

    Ihre Daten werden mit SSL-Verschlüsselung übertragen.