Unverbindliche Anfrage – ohne Kosten, ohne Risiko

Sie sind daran interessiert, dass die Kanzlei Dr. Klostermann für Sie tätig wird? Sie sind vielleicht noch unsicher, was auf Sie zukommt? Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Angelegenheit ein Fall für den Anwalt ist? Sie haben Sorgen wegen der Kosten?

Nutzen Sie einfach die Möglichkeit, uns eine unverbindliche und kostenlose Anfrage zukommen zu lassen. Wir werden dann prüfen,

    • ob Ihre Angelegenheit in unsere Fachgebiete fällt oder schauen, ob wir Ihnen andernfalls einen kompetenten Kollegen empfehlen können,
    • ob eine anwaltliche Beauftragung in einer Angelegenheit wie Ihrer generell empfohlen werden kann,
    • ob für eine Übernahme Ihrer Angelegenheit ausreichend zeitliche Kapazitäten gewährleistet wären,
    • wie sich die Kosten berechnen würden und
    • welche Unterlagen für ein Erstberatungsgespräch vorliegen sollten.

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie bequem unser → Kontaktformular mit Transportverschlüsselung.

Häufige Fragen

Kommt durch die Anfrage ein Mandatsverhältnis zustande?

Nein.
Durch Ihre Anfrage über das Kontaktformular oder andere Kommunikationsmittel wie E-Mail, Fax, Telefon oder Post entsteht kein Vertrag zwischen Ihnen und der Kanzlei. Sie fordern die Kanzlei mit Ihrer Anfrage lediglich dazu auf, oben ausgeführte Punkte zu prüfen. Erst im Rahmen der Rücksprache mit Ihnen bei oder nach Beantwortung Ihrer Anfrage wird es um die Frage gehen, ob ein Mandatsverhältnis begründet werden soll. Zu diesem Zeitpunkt können Sie dann frei entscheiden, ob Sie uns verbindlich beauftragen möchten oder nicht.

Wie unterscheidet sich die Anfrage von einer kostenpflichtigen Erstberatung?

Bei der Anfrage bekommen Sie generelle, d.h. allgemein gehaltene Aussagen zu oben genannten Punkten. Im Rahmen der Erstberatung in Form eines Gesprächs wird sich konkret mit Ihrem Fall auseinandergesetzt. Hier werden vorläufig die Chancen und Risiken Ihrer Angelegenheit bewertet, Unterlagen gesichtet und zu erwartende Anwalts- und Gerichtskosten prognostiziert. Ziel der Erstberatung ist die erste rechtliche Einschätzung der Angelegenheit. So sollen Sie in die Lage versetzt werden, entscheiden zu können, ob Sie die Angelegenheit rechtlich weiterverfolgen wollen oder nicht. Der Anwalt wird Ihnen einen ersten Rat erteilen (z.B. eine Empfehlung zu einem konkreten Verhalten) und allgemein zur Rechtslage informieren. Mehr zum Thema Erstberatung können Sie → hier nachlesen.

Unterliegen meine Informationen auch ohne Mandatsverhältnis der anwaltlichen Schweigepflicht?

Ja.
Die Schweigepflicht ist eine der wichtigsten  anwaltlichen Grundpflichten. Sie bezieht sich auf alles, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist (siehe auch § 43a Abs. 2 BRAO; § 2 Abs. 2 BORA). Da Informationen aus Ihrer Anfrage dem Anwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden sind, unterliegen diese selbstverständlich der Schweigepflicht – unabhängig davon, ob es zu einem Mandatsverhältnis kommt oder nicht. Übrigens: Der Anwalt hat auch seine Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei seiner beruflichen Tätigkeit mitwirken, zur Verschwiegenheit ausdrücklich zu verpflichten und anzuhalten (siehe auch § 2 Abs. 4 BORA).