▌Datenschutzrecht

Die Kanzlei Dr. Klostermann berät, vertritt und unterstützt Sie auch im Datenschutzrecht.

Das Datenschutzrecht ist ein wichtiger Bestandteil, um den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu gewährleisten. Es ist das Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG) eines jeden Einzelnen, in erster Linie selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten entscheiden zu können. Datenschutz bedeutet heutzutage aber wesentlich mehr als nur die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen. Der Schutz von Daten wird zusehends auch zum Qualitätsmerkmal von Unternehmen mit Auswirkungen auf Image und Vertrauensbasis.

Die Datenschutzgrundverordnung betrifft nicht nur „die Großen“!

Im Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Die DSGVO gilt nicht nur für große Unternehmen, sondern unabhängig von der Unternehmensgröße. Es sind daher auch Kleinbetriebe, Einzelunternehmer, Freiberufler und Vereine betroffen – selbst Blogger und Websitebetreiber unterfallen schnell dem Anwendungsbereich der DSGVO. Denn die DSGVO gilt zum einen für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten – also im Zusammenhang mit technischen Mitteln wie z.B. Computer, Handy, Kamera, Kopierer etc. Zum anderen gilt sie auch für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem sind oder gespeichert werden sollen – also z.B. auch für „Papierakten“. Ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten, d.h. ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit, unterfallen nicht der DSGVO (z.B. privater Briefverkehr, private Fotos, Adressbücher etc.). Beim „privaten“ Websitebetreiber oder dem „Hobby“-Blog können daher bereits Affiliate-Links oder Werbung zur Anwendbarkeit der DSGVO führen! Nach Ansicht einiger Aufsichtsbehörden genügt für die Anwendbarkeit der DSGVO bereits, dass die „private“ Website der großen Öffentlichkeit aller Internetnutzer zugänglich gemacht wird, so dass bereits dadurch der „Hobby“-Seite der ausschließlich persönliche oder familiäre Bereich abgesprochen wird.

Mit der DSGVO sind für Verantwortliche im Vergleich zur früheren Rechtslage deutlich umfangreichere Dokumentationspflichten und Informationspflichten gegenüber Betroffenen erwachsen. Auch die Bußgelder, die für Datenschutzverstöße seitens der Aufsichtsbehörden verhängt werden können, sind in der Höhe drastisch gestiegen. Die Hinzuziehung eines Anwalts für Datenschutzrecht sowie von Personen mit entsprechendem rechtlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Know-how lohnt sich daher sowohl für Verantwortliche als auch Betroffene.

Wie wir Sie beim Thema Datenschutz unterstützen:

▌Beratung, Prüfung und Hilfestellung

  • Datenschutzrechtliche Fragestellungen
    • Beratung bei allgemeinen und konkreten Fragestellungen und Sachverhalten mit Bezug zu Datenschutz und Datensicherheit
    • Gutachten und Stellungnahmen zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen
  • Umsetzung und Erfüllung der Anforderungen von DSGVO und BDSG
    • Erforderlichkeit eines Datenschutzbeauftragten, Beratung zu Modellen bei Bestellungspflicht
    • Dokumentationspflichten, Unterstützung bei Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
    • Informationspflichten & Datenschutzerklärungen
    • Betroffenenrechte (z.B. Auskunftsersuchen)
    • Auftragsdatenverarbeitung
    • technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
    • Umgang mit Datenpannen & Meldepflichten
    • Schulung von Mitarbeitern
  • Umgang und Kommunikation mit Aufsichtsbehörden
  • Datenschutzkonformer Internetauftritt
    • Website / Homepage
    • Social Media / Soziale Netzwerke
    • Online-Marketing, Newsletter
  • Datenschutz im Unternehmen / Betrieb
    • bzgl. Interessenten, Kunden, Mitarbeiter, Bewerber, Betriebsrat, Dienstleister / Lieferanten, Geschäftspartner / Kooperationen
    • Beschäftigtendatenschutz / Arbeitnehmerdatenschutz
    • datenschutzkonformer Internetauftritt (Website, Social Media)
    • datenschutzkonformes Marketing (Werbung, Gewinnspiele, Newsletter etc.)
  • Datenschutz für Betriebsräte
    • Beschäftigtendatenschutz
    • Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen, Rahmenbetriebsvereinbarungen zum Datenschutz
    • Tätigkeit als Sachverständiger iSv. § 80 Abs. 3 BetrVG
  • Datenschutz im Verein und Ehrenamt
    • Erfüllung der Anforderungen der DSGVO und des BDSG
    • Internetauftritt: Website, Social Media
    • Veranstaltungen, insbes. Umgang mit Foto & Video
  • Datenschutz in Kindertageseinrichtungen
    • Erfüllung der Anforderungen der DSGVO und des BDSG
    • Internetauftritt: Website, Social Media
    • Veranstaltungen, insbes. Bilder & Videos
    • Besonderheiten im Zusammenhang mit Kinderdaten
  • DSGVO & Fotos – Recht am eigenen Bild
    • Verwendung von Bildmaterial
    • Bilder von Veranstaltungen
    • Fotos von Mitarbeitern
    • Einwilligungen und Widerrufsrecht
  • Datenschutz für Betroffene
    • Geltendmachung von Betroffenenrechten

▌Prüfung rechtskonformer Webauftritt

  • Webseiten
    • Prüfung der Datenschutzkonformität von Internetseiten, Blogs, Online-Shops
  • Auftritte in Sozialen Netzwerken
    • Prüfung der Datenschutzkonformität bei Social Media wie z.B. Facebook
  • Prüfung von Rechtstexten
    • z.B. Einwilligungen, Datenschutzerklärungen

▌Prüfung und Erstellung von Rechtstexten

  • Informationen gem. Art. 13/14 DSGVO
    • für Interessenten und Kunden
    • für Mitarbeiter und Bewerber
  • Datenschutzerklärungen für Online-Auftritte
    • für Websites
    • für Social Media / Auftritte in sozialen Netzwerken
  • Einwilligungserklärungen
    • für Bilder, Fotos & Videos
    • für verschiedenste Datenverarbeitungen
  • Auftragsverarbeitungsverträge
  • Datenschutzhinweise
  • Unternehmensrichtlinien / Policies zur Datenschutzorganisation
  • Verschwiegenheitsverpflichtungen

▌Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung

  • Vertretung in behördlichen Verfahren
    • Verfahren wegen eines Datenschutzverstoßes gegenüber der Aufsichtsbehörde
  • Abmahnungen
    • Abwehr von Abmahnungen wegen eines vermeintlichen DSGVO-Verstoßes
  • Vertretung bei Klagen im Bereich des Datenschutzrechts
    • gerichtliche Vertretung von Verantwortlichen
    • gerichtliche Vertretung von Betroffenen
  • Vertretung von Betriebsräten
    • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung des Beschäftigtendatenschutzes und von Mitbestimmungsrechten

▌Vorträge, Schulungen, Workshops

  • Grundlagen und Grundzüge des Datenschutzrechts
    • Was fordert das Datenschutzrecht?
    • Korrekte Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
    • Anforderungen von DSGVO und BDSG verstehen und umsetzen
  • Betriebs- und unternehmensbezogene Schulungen 
    • von Verantwortlichen
    • von Mitarbeitern und Personalabteilungen
    • des Betriebsrats
  • DSGVO – Grundwissen zur Umsetzung
    • für Vereine und Ehrenamtliche
    • für Kindertageseinrichtungen – Datenschutz in der Kita
    • für Blogger & Websitebetreiber
  • Vertiefungs- und Fortgeschrittenenveranstaltungen
  • Spezialthemen

Sie möchten sich informieren, anwaltlich beraten oder vertreten lassen?

Dann kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider. Die Anwaltskanzlei Dr. Klostermann in Passau übernimmt bundesweit die Beratung und Vertretung im Datenschutzrecht.

Anwaltskanzlei Dr. Klostermann | Dr.-Ernst-Derra-Str. 4 | 94036 Passau | ☏ 0851-98859624 | info@kanzlei-klostermann.de

Kontaktformular

    Ihre Daten werden mit SSL-Verschlüsselung übertragen.