Unwiderrufliche Freistellung – Zeiten sind für die Höhe des Arbeitslosengeldes relevant
Lange war umstritten, ob Zeiten unwiderruflicher Freistellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes mitzählen. Diese Frage hat das BSG nun entschieden: Die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung ist bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen. Weiterlesen…