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Schutz für Behinderte & Erkrankte –
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Präventionsverfahren

Das Sozialgesetzbuch sieht in seinem 9. Buch einige Arbeitnehmerschutzvorschriften vor. Neben dem allgemein bekannten Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte (§§ 85 ff. SGB IX) findet sich in § 84 SGB IX eine nicht zu unterschätzende Schutzvorschrift für schwerbehinderte und/oder erkrankte Arbeitnehmer: Das Präventionsverfahren und das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEm). Die Ausführungen in diesem Beitrag haben im Grunde nur Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse, auf die das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Weiterlesen…