Massenentlassung – Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige zulässig
Wenn es zu einer Massenentlassung kommt, muss eine Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Nach dem BAG darf der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Massenentlassungsanzeige bereits zur Kündigung entschlossen sein. Die Anzeige muss nur eingehen, bevor dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben zugegangen ist. Weiterlesen…