
Schwerbehinderte haben keine Beschäftigungsgarantie – Durch Organisationsänderung kann Arbeitsplatz entfallen
Das BAG hat geurteilt, dass Arbeitgeber unternehmerische Entscheidungen treffen können, die den bisherigen Arbeitsplatz des schwerbehinderten Menschen durch eine Organisationsänderung entfallen lassen. § 164 Abs. 4 SGB IX gibt Schwerbehinderten keine Beschäftigungsgarantie. Weiterlesen…