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Beförderungsrunde & Auswahlverfahren –
BVerwG zur Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung

Es kann vorkommen, dass Beamte seit der letzten Regelbeurteilung während eines erheblichen Zeitraums andere Aufgaben wahrgenommen haben. Das BVerwG hat geurteilt: Es müssen nur dann für Auswahlverfahren um Beförderungsstellen Anlassbeurteilungen erstellt werden, wenn der betreffende Dienstposten ausschließlich einem höherwertigen Statusamt zugeordnet ist. Weiterlesen…