Ausschlussfrist – Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen im Arbeitsvertrag genügt nicht
Die kirchenrechtlich vorgeschriebene arbeitsvertragliche Inbezugnahme einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung erfasst inhaltlich auch eine darin enthaltene Ausschlussfrist. Jedoch muss die Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag nach einem Urteil des BAG im Volltext nachgewiesen werden. Andernfalls kann ein Arbeitnehmer ggf. verlangen, so gestellt zu werden, als ob er die Frist nicht versäumt hätte. Weiterlesen…