Stufenweise Wiedereingliederung Schwerbehinderter – Arbeitgeber kann bei begründeten Zweifeln ablehnen
Auf Grundlage von § 164 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, an einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung derart mitzuwirken, dass er den Schwerbehinderten entsprechend den Vorgaben eines Wiedereingliederungsplans des behandelnden Arztes beschäftigt. Nach dem BAG (Urt. v. 16.05.2019 – 8 AZR 530/17) darf der Arbeitgeber den Wiedereingliederungsplan allerdings ablehnen, wenn begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung bestehen. Weiterlesen…