Arbeitsrecht Rechtsprechung | Urlaub | Verfall von Urlaubsansprüchen

Verfall von Urlaubsansprüchen –
Konkreter Hinweis des Arbeitgebers erforderlich

Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass Urlaub, der bis zum Jahresende nicht gewährt und genommen wird, verfällt. Nach einer Entscheidung des EuGH im Winter 2018 urteilt nun auch das BAG (Urt. v. 19.02.2019 – 9 AZR 541/15), dass der Verfall von Urlaub in der Regel jedoch nur eintreten kann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub anderenfalls erlischt.  Weiterlesen…

Kurz erklärt Arbeitsrecht | Urlaub | Urlaubsabgeltung

Kurz erklärt:
Wie wird eigentlich Urlaubsabgeltung berechnet?

Um die Höhe des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung zu berechnen, muss der Wert eines einzelnen Urlaubstages ausgerechnet werden:   Das könnte Sie auch interessieren: Kurz erklärt: Was gilt für Aufrundung und Abrundung bei Bruchteilen von Urlaubstagen? Unbezahlter Sonderurlaub – Zeiten können Mindesturlaub kürzen Verfall von Urlaubsansprüchen – Konkreter Hinweis des Arbeitgebers erforderlich Urlaubsanspruch vererbbar – Auch Zusatzurlaub Weiterlesen…

Arbeitsrecht Rechtsprechung | Urlaub | Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Urlaubsanspruch vererbbar –
Auch Zusatzurlaub für Schwerbehinderte und tariflicher Mehrurlaub

Nachdem der EuGH im November 2018 bereits entschieden hat, dass der Urlaubsanspruch vererbbar ist, hat nun auch das BAG (Urteil v. 22.01.2019 – 9 AZR 45/16) so geurteilt. Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers haben einen Anspruch auf finanzielle Vergütung gegenüber dem Arbeitgeber des Verstorbenen. Dieser Anspruch besteht nicht nur bzgl. des gesetzlichen Mindesturlaubs, sondern auch im Hinblick auf Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten sowie tariflichen Mehrurlaub. Weiterlesen…

Arbeitsrecht Rechtsprechung | Urlaub | Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis –
Vererbbarkeit des Urlaubsanspruchs

Wenn Menschen, die noch im Berufsleben stehen, versterben, stellt sich die Frage, was arbeitsrechtlich mit deren noch nicht genommenen Jahresurlaub geschieht. Der EuGH hat nun entschieden, dass die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers gegen dessen Arbeitgeber einen Anspruch auf finanzielle Vergütung für den nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub haben. Der Urlaubsanspruch ist somit vererbbar. Weiterlesen…