Urlaubsanspruch vererbbar – Auch Zusatzurlaub für Schwerbehinderte und tariflicher Mehrurlaub
Nachdem der EuGH im November 2018 bereits entschieden hat, dass der Urlaubsanspruch vererbbar ist, hat nun auch das BAG (Urteil v. 22.01.2019 – 9 AZR 45/16) so geurteilt. Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers haben einen Anspruch auf finanzielle Vergütung gegenüber dem Arbeitgeber des Verstorbenen. Dieser Anspruch besteht nicht nur bzgl. des gesetzlichen Mindesturlaubs, sondern auch im Hinblick auf Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten sowie tariflichen Mehrurlaub. Weiterlesen…