Vor Entscheidung über Gleichstellungsantrag – Keine vorsorgliche Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
Der Arbeitgeber ist nach dem BAG nicht zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung wegen beabsichtigter Umsetzung eines behinderten Arbeitnehmers verpflichtet, wenn über dessen Gleichstellungsantrag noch nicht entschieden ist. Weiterlesen…