Beförderungsrunde & Auswahlverfahren – BVerwG zur Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung
Es kann vorkommen, dass Beamte seit der letzten Regelbeurteilung während eines erheblichen Zeitraums andere Aufgaben wahrgenommen haben. Das BVerwG hat geurteilt: Es müssen nur dann für Auswahlverfahren um Beförderungsstellen Anlassbeurteilungen erstellt werden, wenn der betreffende Dienstposten ausschließlich einem höherwertigen Statusamt zugeordnet ist. Weiterlesen…