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Funktionszulage bei Vakanzvertretungen –
Zulagen nach BVerwG nur bei Beförderungsreife

Es kommt vor, dass ein Dienstherr – auch in großem Umfang – Beamte als Vakanzvertretungen in höherwertigen Ämtern einsetzt, d.h. dem Beamten die Aufgaben eines höherwertigen Amtes vorübergehend vertretungsweise überträgt. Die mit solchen Vakanzvertretungen verbundenen Funktionszulagen gem. § 46 BBesG a.F. können Beamte allerdings nach dem BVerwG (Urt. v. 13.12.2018 – 2 C 50.17) nur erhalten, wenn auch Beförderungsreife vorliegt. Weiterlesen…