Vertragsrecht | Schuldrecht | Zahlungsverzug

Die 40 €-Verzugspauschale –
Eine Schadenspauschale gegen mangelnde Zahlungsmoral

Um Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu bekämpfen, wurde eine europäische Richtlinie vom Gesetzgeber in das nationale Recht umgesetzt. Gem. § 288 Abs. 5 S. 1 BGB hat der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners einen Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro. Unter welchen Voraussetzungen kann die Pauschale geltend gemacht werden? Weiterlesen…