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Tücken des Disziplinarverfahren –
Maßnahmemilderung bei verspäteter Einleitung und nicht stufenweiser Ahndung

Im Rahmen von Disziplinarverfahren werden potentielle Dienstvergehen von Beamten geprüft und gegebenenfalls sanktioniert. Allerdings sollte ein Disziplinarverfahren zeitnah eingeleitet werden und die Ahndung stufenweise durch angemessene Disziplinarmaßnahmen erfolgen. Geschieht dies nämlich nicht, muss dies nach dem BVerwG (Urt. v. 15.11.2018 – 2 C 60.17) bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden. Das könnte Sie Weiterlesen…