Beförderung von Beamten – BVerwG zum Schadensersatz bei verspäteter Beförderung
Wird ein Beamter in einem Beförderungsverfahren rechtswidrig nicht berücksichtigt, kann er wegen der Nichtbeförderung ggf. einen Schadensersatzanspruch haben. Das BVerwG (Urt. v. 15.06.2018 – 2 C 19.17) hat allerdings entschieden: Bei Verstoß des Beamten gegen seine Erkundigungs- und Rügeobliegenheit kann er den Anspruch auf Schadensersatz verlieren! Weiterlesen…