Arbeitsrecht Rechtsprechung | Urlaub | Verfall von Urlaubsansprüchen

Verfall von Urlaubsansprüchen –
Konkreter Hinweis des Arbeitgebers erforderlich

Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass Urlaub, der bis zum Jahresende nicht gewährt und genommen wird, verfällt. Nach einer Entscheidung des EuGH im Winter 2018 urteilt nun auch das BAG (Urt. v. 19.02.2019 – 9 AZR 541/15), dass der Verfall von Urlaub in der Regel jedoch nur eintreten kann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub anderenfalls erlischt.  Weiterlesen…