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Scheinselbstständigkeit –
BSG stuft Honorarärzte im Krankenhaus als sozialversicherungspflichtig ein

Ist es möglich, dass Ärzte als sog. Honorarärzte in einem Krankenhaus als freie Mitarbeiter tätig sind und dementsprechend nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen? Diese Frage hat das Bundessozialgericht nun verneint: Honorarärzte sind in ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige zu sehen und sind somit sozialversicherungspflichtig. Weiterlesen…