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Betriebsprüfung ohne Beanstandung –
BSG sorgt für mehr Rechtssicherheit

Betriebsprüfungen müssen künftig auch bei fehlenden Beanstandungen zwingend durch einen Verwaltungsakt, der insbesondere den Umfang, die geprüften Personen und das Ergebnis der Betriebsprüfung festhält, beendet werden. Dies wird künftig zu mehr Rechtssicherheit führen. Weiterlesen…