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Arbeitsschutz & Unfallverhütung –
Betriebsrat hat Auskunftsanspruch über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

Wenn auf dem Betriebsgelände Arbeitsunfälle von Fremdpersonal stattfinden, geht das auch den Betriebsrat etwas an. Das BAG (Beschl. v. 12.03.2019 – 1 ABR 48/17) hat entschieden, dass der Betriebsrat einen diesbezüglichen Auskunftsanspruch hat. Schließlich können Erkenntnisse daraus auch für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung bei der eigenen Belegschaft relevant sein. Weiterlesen…