An dieser Stelle möchten wir Ihnen die Abläufe aufzeigen, die Sie üblicherweise erwarten, wenn Sie sich mit Ihrer Angelegenheit an uns wenden. Und wir informieren Sie darüber, wie Sie selbst zu einem reibungslosen Ablauf beitragen können. Wie sich die Abläufe im Einzelnen gestalten, ist von Ihrem konkreten Anliegen abhängig.
▌Fall 1: Das streitige Mandat
Beim streitigen Mandat haben Sie ein Rechtsproblem, an dem ein „Gegner“ beteiligt ist.
Sie können telefonisch, per E-Mail, Kontaktformular oder Fax → Kontakt zu uns aufnehmen. Im Zuge dieser ersten Kontaktaufnahme werden wir vor allem prüfen, ob Ihre Angelegenheit in unsere Fachgebiete fällt, ob ausreichend zeitliche Kapazitäten für eine Übernahme gewährleistet sind und welche Unterlagen Sie für ein Erstberatungsgespräch zusammentragen sollten. Und Sie werden darüber informiert, was eine Erstberatung in Ihrer Sache kosten würde. Wenn Sie sich entscheiden eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, werden wir mit Ihnen einen Termin vereinbaren.
- Wenn in Ihrer Angelegenheit Fristen laufen, kontaktieren Sie uns bitte immer telefonisch!
- Geben Sie bei Kontaktaufnahme möglichst genau und vollständig an, worum es geht. Nur so kann auf eine etwaige Dringlichkeit durch schnelle Terminvergabe oder notfalls eine Weiterverweisung reagiert werden.
- Sehen Sie bitte von Spontanbesuchen in der Kanzlei ab. Wir arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe, damitt wir sowohl für Sie als auch unsere anderen Mandanten effizient und strukturiert arbeiten können.
Tragen Sie zur Vorbereitung auf den Erstberatungstermin alle für den Fall relevanten Unterlagen zusammen. Dies betrifft vor allem:
- Verträge,
- bereits erfolgten Schriftverkehr mit der Gegenseite oder Dritten oder
- wichtige Dokumente für die Angelegenheit (z.B. Abmahnungs- oder Kündigungsschreiben, Arztberichte,… o.ä.) Sollten Sie bereits etwas zugestellt bekommen haben (z.B. eine Klage, einen Mahnbescheid), bringen Sie diese samt beigefügter Unterlagen und mit Original-Briefumschlag mit.
- Bei Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschein, zumindest aber Ihre Versicherungsnummer
→ Hier können Sie übrigens auch eine Checkliste herunterladen.
Wenn Sie zu Ihrem Erstberatungstermin erscheinen, erhalten Sie zunächst ein Mandantenblatt zum Ausfüllen sowie Informationsblätter zu Kosten und Datenschutz. Im Mandantenblatt fragen wir bestimmte personenbezogene Daten von Ihnen ab, die wir zum Anlegen einer Fallakte benötigen. Des Weiteren geht es im Mandantenblatt um die Einholung bestimmter Einwilligungen von Ihnen (z.B. ob Sie E-Mail-Nutzung wünschen, das Angebot der WebAkte nutzen wollen). Darüber hinaus bestätigen Sie die vereinbarte Kostenhöhe für Ihr Erstberatungsgespräch. Diese Kosten werden übrigens nur berechnet, wenn kein Mandatsvertrag folgt. Näheres zu den Kosten der Erstberatung können Sie → hier nachlesen.
Sodann erfolgt das Erstberatungsgespräch. Sie schildern dem Anwalt Ihr Anliegen und lassen sich von ihm diesbezüglich einen ersten Rat erteilen (z.B. eine Empfehlung zu einem konkreten Verhalten) und allgemein zur Rechtslage informieren. Die Erstberatung dient vor allem dem Zweck, die Erfolgsaussichten einer Sache zu beurteilen und Ihnen die Grundlage für eine Entscheidung zu liefern, wie und ob Sie in Ihrer Rechtsangelegenheit weiter verfahren.
Wenn Sie sich nach dem Erstberatungsgespräch dazu entscheiden, dass wir in Ihrer Angelegenheit weiter für Sie tätig werden sollen, wird ein Mandatsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten des Anwalts und des Mandanten, die Vergütung und den Umfang der Beauftragung. Bestandteil dieses Vertrages sind unsere → Mandatsbedingungen. Zudem unterzeichnen Sie uns eine Vollmacht, damit wir für Sie nach außen auftreten können.
Ab jetzt werden wir nach außen hin für Sie tätig und übernehmen sämtliche Korrespondenz mit der Gegenseite, um Ihr Recht durchzusetzen. Sie erhalten alle Schreiben, die aus- und eingehen in Kopie. Wir kommunizieren mit Ihnen stetig, um die weitere Vorgehensweise zu planen. Dabei empfehlen wir Ihnen ein bestimmtes Vorgehen und klären Sie über Entscheidungsalternativen und Risiken auf. Die Letztentscheidung verbleibt immer bei Ihnen.
Sofern sich außergerichtlich keine Einigung erzielen lässt, schließt sich nun das gerichtliche Verfahren an – entweder weil Sie klagen möchten oder die Gegenseite Sie verklagt. Im gerichtlichen Verfahren führen wir für Sie das Verfahren. Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider wird sich gegenüber dem Gericht als Ihr Anwalt bestellen und sodann die erforderlichen Schriftsätze für Sie fertigen und Sie im Gerichtstermin vertreten. Wie auch bei der außergerichtlichen Vertretung erhalten Sie sämtliche Korrespondenz in Kopie. Es erfolgt regelmäßig eine enge Abstimmung mit Ihnen, wie im Einzelnen vorgegangen werden soll. Das gerichtliche Verfahren endet üblicherweise durch eine Einigung der Parteien (z.B. weil ein Vergleich geschlossen wird oder eine Seite anerkennt) oder eine Entscheidung des Gerichts. Gegebenenfalls schließen sich weitere Instanzen (Berufung, Revision) an.
Wenn der Rechtsstreit mit dem Ergebnis beendet ist, dass die Gegenseite Ihnen etwas schuldet und diese sich weigert, können diese Ansprüche nun im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Je nach Inhalt des Anspruchs können dann beispielsweise der Gerichtsvollzieher zur Eintreibung beauftragt werden oder Pfändungen beantragt werden.
▌Fall 2: Kautelarmandat: Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Verträgen oder Dokumenten
Sie benötigen die Erstellung eines Vertrages oder anderen juristischen Dokuments (z.B. AGB, Vereinbarungen, Arbeitszeugnis, Abmahnungsschreiben …)? Oder Sie möchten einen bestehenden Vertrag oder ein bestehendes Dokument überprüfen oder aktualisieren lassen?
Sie können telefonisch, per E-Mail, Kontaktformular oder Fax → Kontakt zu uns aufnehmen. Im Zuge dieser ersten Kontaktaufnahme werden wir vor allem prüfen, ob Ihre Angelegenheit in unsere Fachgebiete fällt, ob ausreichend zeitliche Kapazitäten für eine Übernahme gewährleistet sind und welche Informationen und Unterlagen wir von Ihnen zur Bearbeitung des Auftrags benötigen. Sodann wird ein Termin mit Ihnen abgestimmt, um die Details des Auftrags zu besprechen und eine Vergütungsvereinbarung zu schließen.
Der genaue Auftragsinhalt wird sodann mit Ihnen abgestimmt und die Vergütung wird mit Ihnen geregelt. Bei Kautelarmandaten arbeiten wir mit Vergütungsvereinbarungen. Das heißt es kommen Stundenhonorare oder Pauschalhonorare in Betracht. Nach Abschluss der Vergütungsvereinbarung werden wir uns inhaltlich mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen.
Bei der Erstellung und Gestaltung findet zunächst eine Beratung statt. Hier wird es im Kern beispielsweise darum gehen: Was genau benötigen Sie? Welches rechtliche Ergebnis wünschen Sie? Auf dieser Grundlage berät Sie die Kanzlei, ob Ihre anvisierten Ziele rechtlich gesehen realisierbar sind, wo Risiken liegen und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um Ihre Ziele zu gestalten. Im Anschluss wird der von Ihnen gewünschte Vertrag oder das Dokument angefertigt. Abschließend werden wir den erstellten Vertrag oder das Dokument noch einmal mit Ihnen durchsprechen und Ihnen Hinweise z.B. zur Verwendung oder zu potentiellen Schwachstellen geben.
Bei Überprüfung werden wir uns den Vertrag oder das Schriftstück anschauen und – je nach Auftragsinhalt – einzelne Komplexe oder das gesamte Werk auf Rechtskonformität prüfen. Sodann werden wir die Ergebnisse mit Ihnen besprechen. Ebenfalls abhängig vom konkreten Auftragsinhalt werden wir ggf. Aktualisierungen und Anpassungen vornehmen. Wenn Sie kein „eigenes“, sondern ein fremdes Werk überprüfen lassen (z.B. Ihr Arbeitszeugnis, Inhalte von Verträgen, die mit Ihnen abgeschlossen wurden etc.), werden wir Ihnen darstellen, was Ihre Rechte sind und wie Sie diese durchsetzen können.
▌Fall 3: Beratungsmandat: Gutachten, Prüfungen zur Rechtslage, rechtliche Absicherung von Planungen und Vorhaben
Sie haben eine Rechtsfrage, die Sie geklärt haben möchten? Sie planen etwas und möchten wissen, was Sie rechtlich zu beachten haben? Dies kann im Beratungsmandat bearbeitet werden.
Sie können telefonisch, per E-Mail, Kontaktformular oder Fax → Kontakt zu uns aufnehmen. Im Zuge dieser Kontaktaufnahme werden wir vor allem prüfen, ob Ihre Angelegenheit in unsere Fachgebiete fällt, ob ausreichend zeitliche Kapazitäten für eine Übernahme gewährleistet sind und welche Informationen und Unterlagen wir von Ihnen benötigen. Sodann wird ein Termin mit Ihnen abgestimmt, um eine erste Beratung durchzuführen und eine Vergütungsvereinbarung zu schließen.
In einem ersten Termin stellen Sie Ihre Rechtsfrage und die Rahmenumstände ausführlich dar. Es wird außerdem abgestimmt, wie Ihr Anliegen bearbeitet werden kann und es wird die Vergütung mit Ihnen geregelt. Bei Beratungsmandaten arbeiten wir mit Vergütungsvereinbarungen, üblicherweise mit Stundenhonoraren. Nach Abschluss der Vergütungsvereinbarung werden wir uns inhaltlich in der Tiefe mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen.
Wir werden Ihr Anliegen oder Ihre Rechtsfrage nun gründlich prüfen und mit Ihnen Rücksprache nehmen. Falls von Ihnen in Auftrag gegeben, erhalten Sie eine schriftliche Stellungnahme oder ein Gutachten zur Thematik. Andernfalls werden wir Sie über das Ergebnis unserer Prüfung informieren und Sie entsprechend beraten, was das Ergebnis für Sie bedeutet und welche Handlungsmöglichkeiten Sie ggfs. haben.