Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mittels derer das Arbeitsverhältnis künftig, ab sofort oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist beendet werden soll. Dabei müssen Kündigungen formell bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gibt es gesetzliche Schutzvorschriften, die Kündigungen durch den Arbeitgeber einschränken können: das Kündigungsschutzgesetz oder Vorschriften des besonderen Kündigungsschutzes (z.B. bei Schwangeren, Elternzeitlern, behinderten Menschen, Azubis, Betriebsratsmitgliedern etc.).
Kündigungen sind recht fehleranfällig. Dabei können bereits formelle Fehler eine Kündigung unwirksam machen. Gerade bei Kündigungsschutzklagen ist es hilfreich und ratsam, sich als Arbeitnehmer anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. In Kündigungsschutzprozessen geht es meist nicht nur allein um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an sich, sondern auch um Abfindungen und eine Vielzahl weiterer Ansprüche und Fragen zu verknüpften Themen und Ansprüchen wie z.B. Urlaubsabgeltung, Zeugnis, Schadensersatz, ausstehende Lohn und Annahmeverzugslohnansprüche, Überstunden, Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge, Weihnachtsgeld,… Die Beratung und Vertretung vom Rechtsanwalt im Zusammenhang mit Kündigungen kann sich für Arbeitnehmer lohnen.
Wie Ihnen als Arbeitnehmer ein Anwalt für Arbeitsrecht beim Thema Kündigung insbesondere helfen kann:
Arbeitgeberkündigung |
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder eine Kündigung droht
Gem. § 4 KSchG muss ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben, wenn er sich gegen die Kündigung wehren möchte. Tut er dies nicht, gilt die Kündigung gem. § 7 KSchG als von Anfang an als rechtswirksam und kann nicht mehr angegriffen werden – selbst wenn die Kündigung definitiv nicht wirksam war!
Wurden die Frist- und Formvorschriften eingehalten? Wurden vorgeschriebene Beteiligungsrechte des Betriebsrechts oder der Schwerbehindertenvertretung gewahrt?
Findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf Sie Anwendung? Unterliegen Sie einem gesetzlichen Sonderkündigungsschutz, weswegen Ihr Arbeitgeber weitere Erfordernisse einhalten muss?
Sie möchten sich gegen die Kündigung wehren?
Sie bezweifeln das Vorliegen eines legitimen Kündigungsgrundes? Sie wissen vielleicht nicht einmal, warum man sie gekündigt hat?
Sie wurden gekündigt und möchten eine Abfindung erhalten? Besteht in Ihrem Fall ausnahmsweise sogar ein Anspruch auf Abfindung? Sie wurden betriebsbedingt gekündigt und stehen nun vor der Entscheidung, ob Sie Kündigungsschutzklage erheben oder gegen Klageverzicht die Abfindung nehmen (§ 1a KSchG)?
Sie möchten auch bei Themen, die mit der Kündigung verknüpft sind, anwaltliche Unterstützung und Beratung – etwa bzgl. Urlaubsabgeltung, offene Forderungen gegen den Arbeitgeber, Zeugnis,…?
Ihr Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis beenden und hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt? Sie möchten wissen, welche Folgen dieser Vertrag bei Unterschrift hätte und ob es sich um ein „gutes Angebot“ handelt?
Sie möchten wissen, was Sie nach Erhalt einer Kündigung unbedingt tun müssen, um keine Nachteile zu erleiden? Was ist im Hinblick auf das Arbeitslosengeld wichtig? Wie sollten Sie sich bzgl. Ihres Arbeitgebers verhalten?
Ihr Arbeitgeber hat sie freigestellt? Er möchte Überstunden und Urlaub anrechnen?
Ihr Arbeitgeber hat eine Änderungskündigung ausgesprochen? Sie möchten Ihre Handlungsmöglichkeiten und deren Folgen kennen? Sie möchten sich im Wege einer Änderungsschutzklage oder eine Kündigungsschutzklage wehren?
Eigenkündigung |
Wenn Sie selbst kündigen möchten
- Beratung, wie Sie formell und inhaltlich ordnungsgemäß kündigen
Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Kündigung ausgestalten müssen, damit diese wirksam ist? Sie sind sich unsicher bzgl. der Kündigungsfristen?
- Beratung zu einer fristlosen Kündigung wegen Fehlverhaltens des Arbeitgebers
Ihr Arbeitgeber legt ein Verhalten an den Tag, weswegen Sie fristlos kündigen möchten? Sie möchten wissen, ob das möglich ist und was sie hierbei zu beachten haben? - Beratung zu Kündigungen vor Dienstantritt
Sie haben einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, aber möchten diese Stelle nun doch nicht antreten? Sie möchten wissen, ob Sie vor Dienstantritt kündigen können und was passieren könnte, wenn Sie die Stelle einfach nicht antreten? - Prüfung Anspruch auf → Abfindung
Sie sind sich unsicher, ob Ihnen trotz Eigenkündigung ggfs. ein Anspruch auf Abfindung zusteht? - Beratung zu den Folgen einer Eigenkündigung
Sie möchten wissen, inwieweit sich Ihre Eigenkündigung auf den Bezug von Arbeitslosengeld auswirken und es z.B. zu Sperrzeiten kommen könnte?
Sie möchten sich informieren, anwaltlich beraten oder vertreten lassen?
Dann kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider. Die Anwaltskanzlei Dr. Klostermann in Passau übernimmt bundesweit die Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht.
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