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▌Abfindung

Arbeitnehmer: Abfindung erhalten und verhandeln | Arbeitgeber: Abfindung verhindern und gestalten

Bei einer Abfindung handelt es sich um eine einmalige Geldzahlung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z.B. durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Dabei dient die Abfindung zumeist vornehmlich als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Entgegen landläufiger Meinung gibt es keinen generellen Anspruch auf Abfindung. Es gibt nur wenige rechtliche Grundlagen, auf denen einem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung erwächst oder erwachsen kann. Im Regelfall handelt es sich bei Abfindungen daher um freiwillige Zahlungen von Arbeitgebern, so dass es maßgeblich auf Verhandlungsgeschick in Abfindungsverhandlungen ankommt. Die Beratung und Vertretung vom Rechtsanwalt kann sich daher sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber lohnen.

Wie Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht beim Thema Abfindung helfen kann:

Hilfe für Arbeitnehmer

  • Aushandeln und Verhandeln von Abfindungen
    Sie wurden gekündigt und möchten eine Abfindung erhalten?
    Ihr Arbeitgeber hat einen Aufhebungsvertrag angeboten oder vorgeschlagen und Sie möchten finanziell nichts verschenken?
  • Durchsetzung vertraglich oder in einem Sozialplan vorgesehener Abfindungszahlungen
    Für Sie sieht ein Sozialplan eine Abfindung vor? Nach einem Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Geschäftsführervertrag haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Ihr Arbeitgeber verweigert trotzdem die Zahlung?
  • Beratung zum Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung gem. § 1a KSchG
    Sie wurden betriebsbedingt gekündigt und stehen nun vor der Entscheidung, ob Sie Kündigungsschutzklage erheben oder gegen Klageverzicht die Abfindung nehmen? Sie sind sich unsicher, was in Ihrem Fall taktisch sinnvoller ist?
  • Höhe der Abfindung
    Sie möchten wissen, in welcher Höhe in Ihrem Fall eine Abfindung ausfallen sollte oder könnte? Sie brauchen eine Einschätzung, ob das Abfindungsangebot Ihres Arbeitgebers gut oder schlecht ist?
  • Abfindung & Arbeitslosengeld: Mögliche Auswirkungen auf eine Sperrzeit!
    Sie überlegen, mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu schließen und möchten keine Sperrzeit zu riskieren – weder durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags noch durch eine zu hoch vereinbarte Abfindungszahlung?
  • Abfindung & Steuer: Abfindungen sind einkommenssteuerpflichtig und den Arbeitgeber trifft keine steuerliche Beratungspflicht!
    Sie möchten – gerade bei hohen Abfindungen – keine Fehler bei der steuerrechtlich optimalen Gestaltung machen?

Hilfe für Arbeitgeber

  • Prüfung Anspruch auf Abfindung
    Sie sind sich unsicher, ob Ihrem Arbeitnehmer ggfs. ein Anspruch auf Abfindung zusteht?
  • Aushandeln und Verhandeln von Abfindungen
    Sie suchen kompetente Unterstützung bei Abfindungsverhandlungen?
  • Trennung ohne versehentliches Herbeiführen eines Abfindungsanspruchs
    Sie möchten sich von Ihrem Arbeitnehmer trennen und nicht aus Irrtum, Versehen, Gutmütigkeit oder taktischen Fehlern einen rechtlichen Anspruch auf Abfindung schaffen?
  • Kostenminimierung und Risikoeinschätzung bei Trennung
    Wann sollten Sie von sich aus besser eine Abfindung anbieten und wann nicht?
  • Höhe der Abfindung
    Sie suchen Parameter und Gründe, um die Höhe der Abfindung beim Verhandeln nach unten zu bewegen?
  • Abfindung & Steuer: Abfindung als Betriebsausgabe
    Sie möchten Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt wegen der Abfindungshöhe vermeiden?

Sie möchten sich informieren, anwaltlich beraten oder vertreten lassen?

Dann kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider. Die Anwaltskanzlei Dr. Klostermann in Passau übernimmt bundesweit die Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht.

Anwaltskanzlei Dr. Klostermann | Dr.-Ernst-Derra-Str. 4 | 94036 Passau | ☏ 0851-98859624 | info@kanzlei-klostermann.de

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