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▌Kündigung – Hilfe für Arbeitgeber

Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mittels derer das Arbeitsverhältnis künftig, ab sofort oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist beendet werden soll. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können kündigen. Kündigungen müssen formell bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gibt es gesetzliche Schutzvorschriften, die Kündigungen durch den Arbeitgeber einschränken können, z.B. das Kündigungsschutzgesetz oder Vorschriften des besonderen Kündigungsschutzes (etwa bei Schwangeren, Elternzeitlern, behinderten Menschen, Azubis, Betriebsratsmitgliedern etc.).

Beim Kündigen kann bereits eine Vielzahl an Fehlern unterlaufen. Formelle und inhaltliche Fehler können im schlimmsten Fall die Kündigung unwirksam machen. Auch bei Kündigungsschutzklagen ist es oft hilfreich und ratsam, sich arbeitgeberseitig anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Im Kündigungsschutzprozess wird zumeist nicht nur allein über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an sich gestritten, sondern auch über Abfindungen und eine Vielzahl weiterer Ansprüche und Fragen, etwa Urlaubsabgeltung, Zeugnis, Schadensersatz, ausstehender Lohn und Annahmeverzugslohnansprüche, Überstunden, Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge, Weihnachtsgeld,… Die Beratung vom Rechtsanwalt in Kündigungsangelegenheiten und die Vertretung bei Kündigungsschutzklagen kann sich daher für Arbeitgeber lohnen.

Wie Ihnen als Arbeitgeber ein Anwalt für Arbeitsrecht beim Thema Kündigung insbesondere helfen kann:

Wenn Sie als Arbeitgeber kündigen möchten oder gekündigt haben

  • Prüfung des kündigungsrelevanten Sachverhalts
    Liegen rechtlich die Voraussetzungen vor, dass Sie den Arbeitnehmer kündigen können? Haben Sie einen tauglichen Kündigungsgrund? Was müssen Sie bei betriebsbedingten, personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen berücksichtigen? Wie ist etwa ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers einzuordnen? Müssten Sie erst abmahnen, um wirksam kündigen zu können? Was müssen Sie beachten, wenn Sie sich von einen Arbeitgeber „nur“ aufgrund eines Verdachts trennen möchten?
  • Beratung, wie ordnungsgemäß zu kündigen ist
    Welche Frist- und Formvorschriften müssen Sie eingehalten? Haben Sie vorgeschriebene Beteiligungsrechte des Betriebsrechts oder der Schwerbehindertenvertretung im Blick und wie müssen Sie diese umsetzen?
  • Prüfung, ob Kündigungsschutz besteht
    Findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf den Arbeitnehmer Anwendung? Besteht ein Sonderkündigungsschutz, weswegen Sie als Arbeitgeber weitere Erfordernisse einhalten müssen – etwa Beteiligung des Integrationsamts?
  • Prüfung Ihres Kündigungsschreibens oder Erstellung von Kündigungsschreiben
    Sie möchten Ihr Kündigungsschreiben vorab prüfen lassen? Sie möchten lieber ein Kündigungsschreiben vom Anwalt verfassen lassen statt es selbst zu erstellen?
  • Beratung zu etwaigen Beendigungsalternativen
    Bietet es sich an, dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anzubieten? Was ist diesbezüglich zu beachten? Sie brauchen Hilfe beim Entwurf eines Abfindungsangebots?
  • Beratung zum Thema Abfindung
    Sie sind unsicher, ob dem Arbeitnehmer ggfs. eine Abfindung zusteht? Wann sollten Sie von sich aus besser eine Abfindung anbieten und wann nicht? Sie brauchen eine Einschätzung, in welcher Höhe in Ihrem Fall eine Abfindung ausfallen sollte oder könnte? Sie möchten sich von Ihrem Arbeitnehmer trennen und nicht aus Irrtum, Versehen, Gutmütigkeit oder taktischen Fehlern einen rechtlichen Anspruch auf Abfindung schaffen? 
  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
    Ihr Arbeitnehmer hat Kündigungsschutzklage erhoben? Sie möchten sich im Prozess anwaltlich vertreten und beraten lassen? Müssen vielleicht noch andere Aspekte als die reine Kündigung abgehandelt werden? Haben Sie selbst noch Ansprüche wie z.B. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer, die Sie im Wege einer Widerklage in den Prozess einbringen möchten?
  • Beratung zu Themen und Ansprüchen, die mit einer Kündigung einhergehen
    Sie möchten auch bei Themen, die mit der Kündigung verknüpft sind, anwaltliche Unterstützung und Beratung? Gibt es z.B. offene Lohn- und Gehaltsforderungen? Was ist mit dem Zeugnis? Steht Urlaubsabgeltung im Raum? Möchten Sie den Arbeitnehmer freistellen?
  • Beratung und Unterstützung bei Massenentlassungen
    Bei Ihnen steht die gleichzeitige Kündigung vieler Arbeitnehmer an? Sie brauchen Beratung bzgl. Informationspflichten, Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats oder der Massenentlassungsanzeige?
  • Beratung bei Druckkündigungen
    Ihnen wird von anderen Arbeitnehmern oder Kunden die Pistole auf die Brust gesetzt, dass Sie Nachteile erleiden werden, wenn Sie den Arbeitnehmer X nicht kündigen? Ihre Kunden drohen an zu gehen, Ihre Mitarbeiter drohen mit Eigenkündigung?

Bei Änderungskündigungen

  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Änderungskündigungen
    Sie möchten einzelne Teile des Arbeitsvertrags ändern, der Arbeitnehmer verweigert sein Einverständnis und nun möchten Sie eine Änderungskündigung vornehmen? Sie haben eine Änderungskündigung ausgesprochen und der Arbeitnehmer wehrt sich? Es stehen eine Änderungsschutzklage oder eine Kündigungsschutzklage im Raum?

Wenn Ihr Arbeitnehmer kündigen möchte oder gekündigt hat

  • Prüfung der Ordnungsgemäßheit der Arbeitnehmerkündigung
    Sie sind sich unsicher, ob die Eigenkündigung Ihres Arbeitnehmers formell und fristentechnisch in Ordnung ist?
  • Beratung zu einem etwaigen Abfindungsanspruch
    Sie haben eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer erhalten und sind sich unsicher, ob dem Arbeitnehmer ausnahmsweise ein Abfindungsanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB zusteht?
  • Beratung bei Nichteinhaltung der Kündigungsfristen durch den Arbeitnehmer
    Welche Rechte haben Sie als Arbeitgeber, wenn Ihr Arbeitnehmer sich nicht an die Kündigungsfristen hält?
  • Beratung im Fall einer Kündigung vor Dienstantritt
    Ihr neuer Arbeitnehmer hat es sich noch einmal anders überlegt und tritt die Stelle bei Ihnen nicht an? Sie fragen sich, inwieweit das im konkreten Fall rechtens ist und ob Sie Schadensersatzansprüche haben?

Sie möchten sich informieren, anwaltlich beraten oder vertreten lassen?

Dann kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider. Die Anwaltskanzlei Dr. Klostermann in Passau übernimmt bundesweit die Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht.

Anwaltskanzlei Dr. Klostermann | Dr.-Ernst-Derra-Str. 4 | 94036 Passau | ☏ 0851-98859624 | info@kanzlei-klostermann.de

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