Für Betriebsräte

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit der Kanzlei Dr. Klostermann liegen im Arbeitsrecht und im Datenschutzrecht. Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider berät und vertritt auch Arbeitnehmervertretungen wie den Betriebsrat. Neben der reinen anwaltlichen Beratungs- und Vertretungstätigkeit bietet Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider auch Schulungen und Workshops für Arbeitnehmervertretungen im Arbeitsrecht, im Betriebsverfassungsrecht und im Datenschutzrecht an (näheres dazu siehe → hier).

▌Was wir für Sie leisten

Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte unterstützt die Kanzlei Dr. Klostermann insbesondere bei

  • der Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsrechte
  • der Klärung schwieriger und komplexer Rechtsfragen als Sachverständige
  • der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • der Überprüfung von Betriebsvereinbarungsentwürfen des Arbeitgebers
  • der Erstellung und Gestaltung eigener Betriebsvereinbarungsentwürfe
  • Anrufung der Einigungsstelle
  • der Rechtsdurchsetzung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Betriebsratswahlen
  • der Gestaltung von Beschlussvorlagen
  • der Überprüfung und Begleitung im Bereich Datenschutz, insbesondere unter der nun in Kraft getretenen DSGVO
  • der Implementierung und Entwicklung eines Informationsmanagements zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Als

ist Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider bundesweit für Betriebsräte tätig.

Einzelne Betriebsratsmitglieder beraten und vertreten wir bei Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit ihrem Amt als Betriebsrat stehen. Dies betrifft beispielsweise Aspekte wie Arbeitsbefreiungen und Vergütung wegen der Betriebsratsarbeit.

Übrigens:
Auch → Personalräte als Arbeitnehmervertretungen im öffentlichen Dienst und Mitarbeitervertretungen finden mit Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider einen kompetenten und engagierten Anwalt.


Sie möchten sich informieren, anwaltlich beraten oder vertreten lassen?

Dann kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider. Die Anwaltskanzlei Dr. Klostermann in Passau übernimmt bundesweit die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen.

Anwaltskanzlei Dr. Klostermann | Dr.-Ernst-Derra-Str. 4 | 94036 Passau | ☏ 0851-98859624 | info@kanzlei-klostermann.de

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