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Datenschutzgrundverordnung in der Betriebsratsarbeit
7. Februar 2020|18:00 Uhr - 20:00 Uhr
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat für einigen Wind gesorgt. Auch vor dem Betriebsrat und dessen Umgang mit Daten machen die mit der DSGVO einhergehenden Fragen nicht halt. Welche Rolle der Betriebsrat im Datenschutz einnimmt, was insoweit seine Aufgaben und Rechte sind, ist vielerorts noch unbekannt. Es stellt sich derzeit außerdem die Frage neu, ob der Betriebsrat dem Datenschutzbeauftragten des Arbeitgebers zur Rechenschaft verpflichtet ist und ob der Betriebsrat selbst einen eigenen Datenschutzbeauftragten benötigt. Im Zusammenhang mit den vorgenannten Fragen steht weiter die Frage nach der Haftung für Datenschutzverstöße bei der Betriebsratsarbeit und der aufsichtsbehördlichen Kontrolle. Die Veranstaltung soll eine erste Sensibilisierung zu den Fragen zum Datenschutz im Betriebsrat leisten.
Kosten: 13,00 € | Kursnummer: 192103005 | Raum: Raum 101 | Anmeldung