Als Teil des öffentlichen Rechts gehört das Beamtenrecht teilweise zum Staatsrecht und teilweise zum Verwaltungsrecht. Es regelt die Rechtsverhältnisse zwischen dem Beamten und seinem jeweiligen Dienstherrn. Das Beamtenrechtsverhältnis stellt eine besondere Beschäftigungsform dar und unterliegt besonderen Regelungen, die vom klassischen Arbeitsrecht und sonstigen Dienstverhältnissen abweichen. Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider berät und vertritt sowohl Bundesbeamte und Landesbeamte als auch Dienstherren in einer Vielzahl von Bereichen des Beamtenrechts. Eine anwaltliche Vertretung findet in behördlichen Verfahren (z.B. Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren) und im gerichtlichen Verfahren (z.B. Klage, einstweiliger Rechtsschutz) statt. Darüber hinaus wird die Kanzlei auch im Bereich des Soldatenrechts als spezielle Ausprägung des Beamtenrechts tätig.
In welchen Bereichen Sie ein Anwalt für Beamtenrecht insbesondere unterstützt:
▌Ernennung und Entlassung
- Übernahme / verwehrte Übernahme in ein Beamtenverhältnis
- Eignung für die Ernennung zum Beamten
- Rücknahme der Ernennung
- Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
- Entfernung aus dem Dienst
- Besetzungsstreitigkeiten & Konkurrentenstreitigkeiten
- Beförderungsauswahl & Auswahlentscheidung
- unterbliebene Beförderung
- Konkurrentenklage
▌Dienstliche Beurteilung, Zeugnis
▌Disziplinarverfahren, Disziplinarmaßnahmen
▌Rückforderung von Bezügen und Bezügebestandteilen
▌Schwerbehinderung im Beamtenrecht
- Schwerbehinderung & Gleichstellung
- Auswahlverfahren
- Dienstfähigkeit
- Beurteilungen
- Rechte zum Schutz schwerbehinderter Beamter
▌Recht der Personalvertretung
▌Soldatenrecht
Sie möchten sich informieren, anwaltlich beraten oder vertreten lassen?
Dann kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider. Die Anwaltskanzlei Dr. Klostermann in Passau übernimmt bundesweit die Beratung und Vertretung im Beamtenrecht.
Anwaltskanzlei Dr. Klostermann | Dr.-Ernst-Derra-Str. 4 | 94036 Passau | ☏ 0851-98859624 | info@kanzlei-klostermann.de