<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Vorstellungsgespräch Archive - Anwaltskanzlei Dr. Klostermann</title>
	<atom:link href="https://kanzlei-klostermann.de/tag/vorstellungsgespraech/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://kanzlei-klostermann.de/tag/vorstellungsgespraech/</link>
	<description>Recht für Unternehmer, Arbeitgeber &#38; Arbeitnehmer</description>
	<lastBuildDate>Fri, 30 Apr 2021 19:52:40 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.8.2</generator>

<image>
	<url>https://kanzlei-klostermann.de/wp-content/uploads/2019/03/apple-touch-icon-150x150.png</url>
	<title>Vorstellungsgespräch Archive - Anwaltskanzlei Dr. Klostermann</title>
	<link>https://kanzlei-klostermann.de/tag/vorstellungsgespraech/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Behinderter Bewerber &#8211; BAG zur Einladung zum Vorstellungsgespräch &#038; Mindestnote</title>
		<link>https://kanzlei-klostermann.de/behinderter-bewerber-vorstellungsgespraech-mindestnote/</link>
					<comments>https://kanzlei-klostermann.de/behinderter-bewerber-vorstellungsgespraech-mindestnote/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anwaltskanzlei Dr. Klostermann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Apr 2021 19:52:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentliches Dienstrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beamte]]></category>
		<category><![CDATA[Bewerbung]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerbehinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorstellungsgespräch]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kanzlei-klostermann.de/?p=4015</guid>

					<description><![CDATA[<p>Öffentliche Arbeitgeber müssen einen schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, wenn die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Das Fehlen der fachlichen Eignung kann anzunehmen sein, wenn der Bewerber eine bestimmte Mindestnote nicht erreicht hat. <a class="more-link" href="https://kanzlei-klostermann.de/behinderter-bewerber-vorstellungsgespraech-mindestnote/">Weiterlesen...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-klostermann.de/behinderter-bewerber-vorstellungsgespraech-mindestnote/">Behinderter Bewerber &#8211; &lt;/br&gt;BAG zur Einladung zum Vorstellungsgespräch &#038; Mindestnote</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-klostermann.de">Anwaltskanzlei Dr. Klostermann</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Öffentliche Arbeitgeber müssen einen schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, wenn die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (<a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/165.html">§ 165 S. 3, 4 SGB IX</a>). Das BAG (Urt. v. 29.04.2021 &#8211; 8 AZR 279/20) hat entschieden, dass das Fehlen der fachlichen Eignung anzunehmen sein kann, wenn der Bewerber eine als zwingendes Auswahlkriterium bestimmte Mindestnote nicht erreicht hat &#8211; mit der Folge, dass der Bewerber deswegen nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden muss. Das zwingende Auswahlkriterium muss allerdings konsequent angewendet werden.</p>
<div class="sue-panel" data-url="" data-target="self" style="background-color:#f0f0f0;color:#333333;border-radius:2px;box-shadow:0px 1px 2px #eeeeee;border:3px none #cccccc"><div class="sue-panel-content su-u-trim" style="padding:15px;text-align:left"><div class="su-spacer" style="height:20px"></div><div class="su-list" style="margin-left:0px">
<p style="text-align: right;"><span style="color: #d6194f;">BAG, Urteil vom 29. April 2021 - 8 AZR 279/20<br />
</span></p>
<h2><span style="color: #d6194f;">Der Fall:</span></h2>
<p style="text-align: justify;">Der Kläger ist schwerbehindert. Er bewarb sich bei der Beklagten, die im Sommer 2018 mehrere Referentenstellen für eine Beschäftigung im Bundesamt für Verfassungsschutz ausgeschrieben hatte. In der Stellenausschreibung hieß es u.a.: „S<em>ie verfügen über ein wissenschaftliches Hochschulstudium ... der Politik-, Geschichts- oder Verwaltungswissenschaften … mit mindestens der Note ‚gut‘.</em>“ Der Kläger hatte sein Studium der Fächer Politikwissenschaften, Philosophie und Deutsche Philologie mit der Note „befriedigend“ abgeschlossen. Er wurde nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, sondern erhielt in einer E-Mail der Beklagten die Mitteilung, dass er nicht in die engere Auswahl einbezogen worden sei. Daraufhin machte er zunächst außergerichtlich eine Entschädigung nach <a href="https://dejure.org/gesetze/AGG/15.html">§ 15 Abs. 2 AGG</a> geltend. Diesbezüglich teilte die Beklagte dem Kläger mit, er erfülle - da er sein Studium mit der Note „befriedigend“ abgeschlossen habe - nicht die formalen Kriterien der Stellenausschreibung und habe deshalb nach <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/165.html">§ 165 Satz 4 SGB IX</a> nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit seiner Klage verfolgte der Kläger seinen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung weiter. Er hat die Auffassung vertreten, die Beklagte habe ihn den Vorgaben des SGB IX und des AGG zuwider wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt. Dies folge daraus, dass die Beklagte ihn entgegen <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/165.html">§ 165 Satz 3 SGB IX</a> nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen habe. Er sei auch fachlich für die Stelle geeignet gewesen. Die in <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/165.html">§ 165 Satz 4 SGB IX</a> zugelassene Ausnahme von der Einladungspflicht gegenüber schwerbehinderten Stellenbewerbern sei eng auszulegen. Damit sei es unvereinbar, die Abschlussnote eines Studiums als Ausschlusskriterium anzusehen. Die Beklagte habe dieses Kriterium auch nicht während des gesamten Auswahlverfahrens beachtet. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Allerdings wurde die angefochtene Entscheidung wegen fehlender Feststellungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg als Vorinstanz aufgehoben und nicht etwa, weil die grundsätzliche Argumentation der Beklagten fehlgeht.</p>
<div class="su-spacer" style="height:10px"></div>
<h2><span style="color: #d6194f;">Die Argumentation des BAG:</span></h2>
<p style="text-align: justify;">Das BAG entschied, dass die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen wird.</p>
<h3><span style="color: #d6194f;">Berechtigung, in der Stellenausschreibung eine Mindestnote als zwingendes Auswahlkriterium zu bestimmen<br />
</span></h3>
<p style="text-align: justify;">Das Landesarbeitsgericht hatte - auch nach Ansicht des BAG - zutreffend angenommen, dass die Beklagte berechtigt war, in der Stellenausschreibung für den von ihr geforderten Hochschulabschluss die Mindestnote „gut“ als zwingendes Auswahlkriterium zu bestimmen und dass dem Kläger angesichts dessen die fachliche Eignung für die ausgeschriebenen Stellen offensichtlich fehlte.<br />
Auch nach Ansicht des BAG kann das offensichtliche Fehlen der fachlichen Eignung anzunehmen sein, wenn der Bewerber eine in einem nach <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/33.html">Art. 33 Abs. 2 GG</a> zulässigen Anforderungsprofil als zwingendes Auswahlkriterium bestimmte Mindestnote des geforderten Ausbildungsabschlusses nicht erreicht hat. Daran ändert der Umstand, dass <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/165.html">§ 165 Satz 4 SGB IX</a> als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist, nichts. Dem Prinzip der Bestenauslese nach <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/33.html">Art. 33 Abs. 2 GG</a> sind auch die durch das Benachteiligungsverbot des <a href="https://dejure.org/gesetze/AGG/7.html">§ 7 Abs. 1 AGG</a> geschützten Personengruppen unterworfen.</p>
<h3><span style="color: #d6194f;">Konsequente Anwendung des Anforderungsprofils erforderlich<br />
</span></h3>
<p style="text-align: justify;">Im vorliegenden Fall kam es zur Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht, da dieses nicht geprüft hatte, ob die Beklagte auch niemand anderen, der das geforderte Hochschulstudium nicht mit der Mindestnote „gut“ abgeschlossen hatte, zum Vorstellungsgespräch eingeladen bzw. eingestellt hat. Die zulässige Anforderung, die die Beklagte aufgestellt hatte - ein bestimmtes, mit der Mindestnote „gut“ abgeschlossenen Hochschulstudium - muss diese im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren auch konsequent angewendet haben. Hierfür trägt sie die Darlegungs- und Beweislast. Daher muss der Fall nun erneut vom Landesarbeitsgericht verhandelt und entschieden werden.</p>
<p style="text-align: right;"><span style="font-size: 10pt;">Quelle: Pressemitteilung Nr. 10/21 des BAG vom 29.04.2021</span></p>
</div></div></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-klostermann.de/behinderter-bewerber-vorstellungsgespraech-mindestnote/">Behinderter Bewerber &#8211; &lt;/br&gt;BAG zur Einladung zum Vorstellungsgespräch &#038; Mindestnote</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-klostermann.de">Anwaltskanzlei Dr. Klostermann</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://kanzlei-klostermann.de/behinderter-bewerber-vorstellungsgespraech-mindestnote/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Behinderter Bewerber &#8211; BAG zur Entschädigung wegen Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch</title>
		<link>https://kanzlei-klostermann.de/behinderter-bewerber-bag-zur-entschaedigung-wegen-nichteinladung-zum-vorstellungsgespraech/</link>
					<comments>https://kanzlei-klostermann.de/behinderter-bewerber-bag-zur-entschaedigung-wegen-nichteinladung-zum-vorstellungsgespraech/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anwaltskanzlei Dr. Klostermann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jan 2020 10:26:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentliches Dienstrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beamte]]></category>
		<category><![CDATA[Bewerbung]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerbehinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorstellungsgespräch]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kanzlei-klostermann.de/?p=3903</guid>

					<description><![CDATA[<p>Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, wenn diese fachlich nicht offensichtlich ungeeignet sind. Ein volles E-Mail-Postfach ist allein nicht geeignet, die Nichteinladung eines gleichgestellten Bewerbers zu rechtfertigen. <a class="more-link" href="https://kanzlei-klostermann.de/behinderter-bewerber-bag-zur-entschaedigung-wegen-nichteinladung-zum-vorstellungsgespraech/">Weiterlesen...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-klostermann.de/behinderter-bewerber-bag-zur-entschaedigung-wegen-nichteinladung-zum-vorstellungsgespraech/">Behinderter Bewerber &#8211; &lt;/br&gt;BAG zur Entschädigung wegen Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-klostermann.de">Anwaltskanzlei Dr. Klostermann</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Öffentliche Arbeitgeber müssen einen schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, wenn dieser fachlich nicht offensichtlich ungeeignet ist (<a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX_a.F./82.html">§ 82 S. 2 SGB IX a.F</a>.; seit dem 01.01.2018: <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/165.html">§ 165 S. 3 SGB IX</a>). Das Unterlassen einer Einladung ist ein Indiz iSv. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__22.html">§ 22 AGG</a>, das die Vermutung begründet, der Bewerber sei wegen seiner Behinderung nicht eingeladen worden. Kann der Arbeitgeber diese Vermutung nicht widerlegen, entsteht ein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__15.html">§ 15 Abs. 2 AGG</a>. Das BAG (Urt. v. 23.01.2020 &#8211; 8 AZR 484/18) hat entschieden, dass ein volles E-Mail-Postfach als alleiniges Argument nicht geeignet ist, die Nichteinladung eines gleichgestellten Bewerbers zu rechtfertigen.</p>
<div class="sue-panel" data-url="" data-target="self" style="background-color:#f0f0f0;color:#333333;border-radius:2px;box-shadow:0px 1px 2px #eeeeee;border:3px none #cccccc"><div class="sue-panel-content su-u-trim" style="padding:15px;text-align:left"><div class="su-spacer" style="height:20px"></div><div class="su-list" style="margin-left:0px">
<p style="text-align: right;"><span style="color: #d6194f;">BAG, Urteil vom 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18<br />
</span></p>
<h2><span style="color: #d6194f;">Der Fall:</span></h2>
<p style="text-align: justify;">Der Kläger hat einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 und eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen. Er bewarb sich Anfang August 2015 mit einer E-Mail auf eine ausgeschriebene Stelle im öffentlichen Dienst. Seine Bewerbung war mit dem deutlichen Hinweis auf seinen GdB und seine Gleichstellung versehen. Obwohl der Kläger fachlich für die Stelle nicht offensichtlich ungeeignet war, wurde er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Kläger hat daraufhin mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht Köln vom beklagten Land eine Entschädigung in Höhe von 7.434,39 € verlangt. Das beklagte Land hat im Prozess geltend gemacht, die Bewerbung des Klägers sei aufgrund eines schnell überlaufenden Outlook-Postfachs und wegen ungenauer Absprachen unter den befassten Mitarbeitern nicht in den Geschäftsgang gelangt. Der Kläger sei daher nicht wegen der (Schwer)Behinderung bzw. Gleichstellung benachteiligt worden. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung des Klägers vor dem Landesarbeitsgericht Köln war teilweise erfolgreich. Das LAG sprach dem Kläger eine Entschädigung iHv. 3.717,30 Euro zu. Die hiergegen eingelegte Revision des beklagten Landes vor dem Bundesarbeitsgericht blieb im Ergebnis allerdings erfolglos. Der Kläger hat Anspruch auf eine Entschädigung aus <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__15.html">§ 15 Abs. 2 AGG</a> in der zugesprochenen Höhe.</p>
<div class="su-spacer" style="height:10px"></div>
<h2><span style="color: #d6194f;">Die Argumentation des BAG:</span></h2>
<p style="text-align: justify;">Das BAG entschied, dass der Kläger einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung aus <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__15.html">§ 15 Abs. 2 AGG</a> habe.</p>
<h3><span style="color: #d6194f;">Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber müssen eingeladen werden<br />
</span></h3>
<p style="text-align: justify;">Geht einem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer fachlich nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese nach <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX_a.F./82.html">§ 82 S. 2 SGB IX a.F.</a> (seit dem 01.01.2018: <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/165.html">§ 165 S. 3 SGB IX</a>) zu einem Vorstellungsgespräch einladen.</p>
<h3><span style="color: #d6194f;">Unterlassen der Einladung begründet allein keinen Entschädigungsanspruch...<br />
</span></h3>
<p style="text-align: justify;">Unterlässt der öffentliche Arbeitgeber die Einaldung zum Vorstellungsgespräch bei einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerber, der fachlich nicht offensichtlich ungeeignet ist, genügt diese Tatsache allein noch nicht, um eine Entschädigung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__15.html">§ 15 Abs. 2 AGG</a> zahlen zu müssen.</p>
<h3><span style="color: #d6194f;">... ist aber ein Indiz für eine behinderungsbedingte Benachteiligung</span></h3>
<p style="text-align: justify;">Das Unterlassen der Einladung stellt jedoch ein Indiz iSv. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__22.html">§ 22 AGG</a> dar, das die Vermutung begründet, dass der Bewerber wegen seiner Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung benachteiligt wurde.</p>
<h3><span style="color: #d6194f;">Widerlegung der Vermutung einer Benachteiligung möglich, aber recht hohe Anforderungen</span></h3>
<p>Die Vermutung, dass die Nichteinladung eine behinderungsbedingte Benachteiligung darstellt, kann der Arbeitgeber widerlegen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Widerlegung dieser Vermutung ist dem beklagten Land im vorliegenden Fall jedoch nicht gelungen. Es konnte sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die Bewerbung nicht in seinen Geschäftsgang gelangt sei. Dass dem beklagten Land trotz Zugangs der Bewerbung ausnahmsweise eine tatsächliche Kenntnisnahme nicht möglich war, hat es nicht vorgetragen. Das beklagte Land sei dementsprechend zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.</p>
<p style="text-align: right;"><span style="font-size: 10pt;">Quelle: Pressemitteilung Nr. 5/20 des BAG vom 23.01.2020</span></p>
</div></div></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-klostermann.de/behinderter-bewerber-bag-zur-entschaedigung-wegen-nichteinladung-zum-vorstellungsgespraech/">Behinderter Bewerber &#8211; &lt;/br&gt;BAG zur Entschädigung wegen Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-klostermann.de">Anwaltskanzlei Dr. Klostermann</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://kanzlei-klostermann.de/behinderter-bewerber-bag-zur-entschaedigung-wegen-nichteinladung-zum-vorstellungsgespraech/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
