<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Schuldrecht Archive - Anwaltskanzlei Dr. Klostermann</title>
	<atom:link href="https://kanzlei-klostermann.de/tag/schuldrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://kanzlei-klostermann.de/tag/schuldrecht/</link>
	<description>Recht für Unternehmer, Arbeitgeber &#38; Arbeitnehmer</description>
	<lastBuildDate>Tue, 09 Apr 2019 12:57:34 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.8.2</generator>

<image>
	<url>https://kanzlei-klostermann.de/wp-content/uploads/2019/03/apple-touch-icon-150x150.png</url>
	<title>Schuldrecht Archive - Anwaltskanzlei Dr. Klostermann</title>
	<link>https://kanzlei-klostermann.de/tag/schuldrecht/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Die 40 €-Verzugspauschale &#8211; Eine Schadenspauschale gegen mangelnde Zahlungsmoral</title>
		<link>https://kanzlei-klostermann.de/die-40-e-verzugspauschale-eine-schadenspauschale-gegen-mangelnde-zahlungsmoral/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anwaltskanzlei Dr. Klostermann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Mar 2018 19:13:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verzug]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kanzlei-klostermann.de/?p=1746</guid>

					<description><![CDATA[<p>Um Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu bekämpfen, wurde eine europäische Richtlinie vom Gesetzgeber in das nationale Recht umgesetzt. Gem. § 288 Abs. 5 S. 1 BGB hat der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners einen Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro. Unter welchen Voraussetzungen kann die Pauschale geltend gemacht werden? <a class="more-link" href="https://kanzlei-klostermann.de/die-40-e-verzugspauschale-eine-schadenspauschale-gegen-mangelnde-zahlungsmoral/">Weiterlesen...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-klostermann.de/die-40-e-verzugspauschale-eine-schadenspauschale-gegen-mangelnde-zahlungsmoral/">Die 40 €-Verzugspauschale &#8211;&lt;/br&gt; Eine Schadenspauschale gegen mangelnde Zahlungsmoral</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-klostermann.de">Anwaltskanzlei Dr. Klostermann</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Um Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu bekämpfen, wurde 2011 eine europäische Richtlinie erlassen (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32011L0007">EU-RL 2011/7/EU vom 16. Februar 2011</a>). Diese Richtlinie hat der deutsche Gesetzgeber in den Absätzen fünf und sechs von <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html">§ 288 BGB</a> in das nationale Recht umgesetzt. Gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html">§ 288 Abs. 5 S. 1 BGB</a> hat der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, einen Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro.</strong></p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="aligncenter wp-image-1890" src="https://kanzlei-klostermann.de/wp-content/uploads/2018/09/termin_deadline-e1549150605728-300x199.jpg" alt="Hand notiert im Kalender eine Deadline" width="700" height="465" srcset="https://kanzlei-klostermann.de/wp-content/uploads/2018/09/termin_deadline-e1549150605728-300x199.jpg 300w, https://kanzlei-klostermann.de/wp-content/uploads/2018/09/termin_deadline-e1549150605728.jpg 640w" sizes="(max-width: 700px) 100vw, 700px" /></p>
<div class="sue-panel" data-url="" data-target="self" style="background-color:#f0f0f0;color:#333333;border-radius:2px;box-shadow:0px 1px 2px #eeeeee;border:3px none #cccccc"><div class="sue-panel-content su-u-trim" style="padding:15px;text-align:left"><div class="su-spacer" style="height:20px"></div><div class="su-list" style="margin-left:0px"><strong><span style="font-size: 14pt;"><span style="color: #d6194f;">Übersicht</span></span></strong></p>
<ul>
<li><i class="sui sui-chevron-right" style="color:#d6194f"></i> <a href="#vps1">Die Verzugspauschale als Schadenspauschale - Was ist das überhaupt für ein Anspruch?</a></li>
<li><i class="sui sui-chevron-right" style="color:#d6194f"></i> 
<p style="margin-bottom: 10px;"><a href="#vps2">Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf die Verzugspauschale vorliegen?</a></p>
<ul>
<li><i class="sui sui-chevron-right" style="color:#d6194f"></i> <a href="#vps3">Unternehmereigenschaft des Schuldners</a></li>
<li><i class="sui sui-chevron-right" style="color:#d6194f"></i> <a href="#vps4">Vorliegen einer Entgeltforderung - die Höhe ist irrelevant</a></li>
<li><i class="sui sui-chevron-right" style="color:#d6194f"></i> 
<p style="margin-bottom: 10px;"><a href="#vps5">Der Schuldner muss sich in Verzug befinden: Was bedeutet das?</a></p>
</li>
</ul>
</li>
<li><i class="sui sui-chevron-right" style="color:#d6194f"></i> 
<p style="margin-bottom: 10px;"><a href="#vps6">BAG lehnt Anwendung der Verzugspauschale im Arbeitsrecht ab</a><a id="vps1"></a></p>
</li>
</ul>
</div></div></div>
<h2><span style="color: #d6194f;">▌Die Verzugspauschale als Schadenspauschale &#8211; Was ist das überhaupt für ein Anspruch?</span><a id="fun1"></a></h2>
<p style="text-align: justify;">Die Regelung des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html">§ 288 Abs. 5 S. 1 BGB</a> ermöglicht dem Gläubiger zusätzlich zu Verzugszinsen eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € geltend zu machen, wenn sein Schuldner mit einer Entgeltforderung im Verzug ist. Die Verzugspauschale lässt sich charakteristisch wohl am besten als ein &#8222;Strafschadensersatz&#8220;<a href="#fn"><sup>1</sup></a> einordnen. Zweck der Verzugspauschale ist der Ausgleich für Beitreibungskosten, d.h. für Rechtsverfolgungskosten, die z.B. schon durch internen Verwaltungsaufwand wegen der misslichen Zahlungsangelegenheit entstehen. Ein tatsächlicher Schaden, d.h. dass solche Beitreibungskosten tatsächlich angefallen sind, muss nicht nachgewiesen werden.<a id="vps2"></a></p>
<h2><span style="color: #d6194f;">▌Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf die Verzugspauschale vorliegen?<a id="vps3"></a><div class="su-spacer" style="height:10px"></div></span></h2>
<h3><span style="font-size: 16pt; color: #d6194f;">Unternehmereigenschaft des Schuldners als zwingende Voraussetzung</span></h3>
<p>Der säumige Schuldner muss Unternehmer sein. Die Verzugspauschale kann nicht gegenüber Verbrauchern, d.h. Privatpersonen geltend gemacht werden. Der Gläubiger kann hingegen ebenso Verbraucher wie auch Unternehmer sein.<a id="vps4"></a></p>
<h3><span style="font-size: 16pt; color: #d6194f;">Vorliegen einer Entgeltforderung &#8211; die Höhe ist irrelevant</span></h3>
<p style="text-align: justify;">Es muss sich bei der ausstehenden Forderung um einen Geldanspruch handeln. Dieser muss zudem als Entgeltforderung einzuordnen sein. Eine Entgeltforderung ist die Gegenleistung in Geld für eine erbrachte oder zu erbringende Leistung, die in der Lieferung von Waren oder der Erbringung einer Dienstleistung besteht. Auf Rückerstattungen oder Rückzahlungsansprüche findet die Pauschale deswegen z.B. keine Anwendung.<br />
Die Forderung muss keine bestimmte Mindesthöhe haben. Es muss auch nicht die komplette Forderung nicht bezahlt worden sein, sondern es genügt, wenn eine Zahlung unvollständig erfüllt wurde.<a id="vps5"></a></p>
<h3><span style="color: #d6194f; font-size: 16pt;">Der Schuldner muss sich in Verzug befinden: Was bedeutet das?</span></h3>
<p style="text-align: justify;">Der Schuldner muss sich im sog. Schuldnerverzug befinden. Wenn ein Schuldner eine <span style="text-decoration: underline;">fällige</span> Leistung nicht leistet, gerät er unter bestimmten Voraussetzungen in Verzug. Ob eine Leistung fällig ist, ergibt sich aus Absprachen zwischen Gläubiger und Schuldner, wie z.B. aus vertraglichen Vereinbarungen oder AGB.</p>
<h4><span style="color: #d6194f; font-size: 14pt;">&#8211; Verzugseintritt durch Mahnung, Klageerhebung oder Zustellung eines Mahnbescheids</span></h4>
<p style="text-align: justify;">Gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html">§ 286 I BGB</a> gerät der Schuldner durch eine Mahnung, Klageerhebung oder Zustellung eines Mahnbescheids in Verzug. Eine Mahnung ist eine einseitige und empfangsbedürftige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. Die Mahnung muss eindeutig und bestimmt zur Leistung auffordern.</p>
<h4><span style="font-size: 14pt; color: #d6194f;">&#8211; Verzugseintritt ohne Mahnung</span></h4>
<p style="text-align: justify;">Gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html">§ 286 II BGB</a> bedarf es in bestimmten Fällen keiner Mahnung. Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn</p>
<ul>
<li>für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist<br />
<span style="font-size: 10pt;">z.B. ein bestimmtes Datum oder eine &#8222;errechenbare&#8220; feste Zeit wie 23. Kalenderwoche, 2 Wochen vor Weihnachten,..</span></li>
<li>der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt<br />
<span style="font-size: 10pt;">z.B. 10 Tage nach Anforderung, 2 Jahre nach Fertigstellung,&#8230;</span></li>
<li>der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert</li>
<li>aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist</li>
</ul>
<h4 style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14pt; color: #d6194f;">&#8211; 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung</span><a id="fun2"></a></h4>
<p style="text-align: justify;">Gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html">§ 286 III BGB</a> kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.<a href="#fn"><sup>2</sup></a> Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.</p>
<h4 style="text-align: justify;"><span style="color: #d6194f; font-size: 14pt;">&#8211; Schuldner muss Verzug verschuldet haben</span></h4>
<p style="text-align: justify;">Gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html">§ 286 Abs. 4 BGB</a> kommt ein Schuldner allerdings nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Hier muss aber nicht der Gläubiger dem Schuldner nachweisen können, dass dieser verschuldet zu spät zahlt. Der Schuldner muss nachweisen, dass das Unterbleiben der Leistung unverschuldet ist.<a id="vps6"></a><div class="su-spacer" style="height:10px"></div>
<h2><span style="color: #d6194f;">▌BAG lehnt Anwendung der Verzugspauschale im Arbeitsrecht ab</span></h2>
<p style="text-align: justify;">Es war bei den unterinstanzlichen Gerichten bereits seit längerem umstritten, ob die Verzugspauschale im Arbeitsrecht Anwendung findet, etwa wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht oder nur unvollständig zahlt. Das BAG hat mit Urteil vom 25. September 2018 (<a href="https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=en&amp;az=8%20AZR%2026/18">Az. 8 AZR 26/18</a>) die Anwendung verneint. Einzelheiten dazu finden Sie in unserem Beitrag <a href="https://kanzlei-klostermann.de/wenn-der-arbeitgeber-zu-spaet-zahlt-bag-erteilt-der-40-e-verzugspauschale-eine-absage/">→ &#8222;Wenn der Arbeitgeber zu spät zahlt&#8230; &#8211; BAG erteilt der 40 € Verzugspauschale eine Absage&#8220;</a>.<a id="fn"></a><div class="su-spacer" style="height:10px"></div><div class="su-spacer" style="height:10px"></div>
<p><span style="font-size: 10pt;"><sup>1</sup> Ernst in MüKo BGB, 7. Aufl. 2016, § 288 Rn. 29. <a href="#fun1">↑</a><br />
</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 10pt;"><sup>2</sup> Wenn der Schuldner ein Verbraucher ist, d.h. kein Unternehmer, gilt dies allerdings nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden. Für die Verzugspauschale ist diese Konstellation nicht relevant, da sie gegenüber Verbrauchern nicht geltend gemacht werden darf. <a href="#fun2">↑</a><br />
</span></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-klostermann.de/die-40-e-verzugspauschale-eine-schadenspauschale-gegen-mangelnde-zahlungsmoral/">Die 40 €-Verzugspauschale &#8211;&lt;/br&gt; Eine Schadenspauschale gegen mangelnde Zahlungsmoral</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-klostermann.de">Anwaltskanzlei Dr. Klostermann</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
