Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Einer der Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit der Kanzlei Dr. Klostermann liegt im Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das kollektive Arbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und den Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsrat oder Gewerkschaft. Neben den klassischen arbeitsrechtlichen Bereichen werden darüber hinaus häufig auch sozialrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Belange relevant. Diese Aspekte decken wir mit unseren Leistungen ebenso ab wie auch relevante datenschutzrechtliche Aspekte (DSGVO, BDSG, Beschäftigtendatenschutz).

Ihr Vorteil: Wir vertreten auch Arbeitnehmer

Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider hat sich bei der Vertretung bewusst nicht für ein „Lager“ entschieden, etwa ausschließlich Arbeitgebermandate anzunehmen oder nur Arbeitnehmer zu vertreten. Im Mandat selbst werden selbstverständlich ausschließlich Ihre Interessen als Arbeitgeber vertreten, aber mit den Vorteilen der Erfahrungen mit beiden Seiten:

  • Kenntnis von Interessen, üblichen Vorgehensweisen und Handlungsspielräumen der Gegenseite
  • schnellere und kosteneffizientere Beilegung von Konflikten
  • Möglichkeit des vorausschauenden Handelns und Vermeidung von „Überraschungen“
  • realistische Einschätzung von Gegenseite und Risiken

▌Wie Sie als Arbeitgeber und Unternehmer von uns profitieren

Als Arbeitgeber werden Sie von Dr. Klostermann-Schneider bei Differenzen mit Arbeitnehmern oder Arbeitnehmervertretungen beraten und außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Die Kanzlei Dr. Klostermann steht Ihnen nicht nur im Streitfall zur Seite, sondern auch wenn es um die Erstellung und Gestaltung beispielsweise von Verträgen, Betriebsvereinbarungen, Betriebsordnungen und sonstigen betrieblichen Regelungen geht oder das Verfassen und Überprüfen von Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Zeugnissen.
Wir unterstützen Ihre Personalabteilung bei sämtlichen Fragestellungen, die deren Aufgabengebiet betreffen. Für Ihre Mitarbeiter, Personalabteilungen, Führungskräfte und Arbeitnehmervertretungen bieten wir Schulungen, Seminare und Workshops zu klassischen und aktuellen Rechtsthemen z.B. aus dem Arbeits- und Datenschutzrecht an.
Sie erhalten Beratung im Vorfeld unternehmerischer Entscheidungen, um für Ihr Begehren eine rechtssichere Lösung zu finden. Da Dr. Klostermann-Schneider seine Spezialisierung nicht nach reinen Rechtsgebieten ausgerichtet hat, sondern nach dem speziellen Bedarf seiner Mandanten, bietet die Kanzlei Dr. Klostermann Ihnen als → Unternehmer neben dem Arbeitsrecht auch Beratung und Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, in ausgewählten Bereichen des Zivilrechts (z.B. Gewerbemietrecht, Kaufrecht,…) und des Wirtschaftsstrafrechts (z.B. Untreue, Vorenthalten von Arbeitsentgelt,…), im Datenschutzrecht sowie im Internet- und Online-Recht an, wenn es um einen rechtssicheren Internetauftritt geht.

▌Sie werden im Arbeitsrecht insbesondere in diesen Bereichen von uns beraten und vertreten:

Abmahnungen

insbesondere:

  • Erstellung von Abmahnungen
  • Überprüfung der von Ihnen erstellten Abmahnung
  • Streitigkeiten über die Wirksamkeit oder Entfernung von Abmahnungen
Abfindungen

insbesondere:

  • Prüfung von Abfindungen
  • Aushandeln und Verhandeln von Abfindungen

Details zum Beratungs- und Vertretungsangebot finden Sie → hier

Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)

insbesondere:

  • Beratung zur Durchführung
  • Risikomanagement
Arbeitsverträge

insbesondere:

  • Erstellung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Aktualisierung von Arbeitsverträgen
  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Anfechtung von Arbeitsverträgen wegen Täuschung bei Einstellung
  • Ergänzungen zu Arbeitsverträgen (z.B. Fortbildungsvereinbarungen)
Aufhebungsverträge

insbesondere

  • Beratung zu Aufhebungsverträgen
  • Erstellung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Durchführung von Aufhebungsverträgen
  • Streitigkeiten bei Anfechtung von Aufhebungsverträgen
Ausbildungsverhältnisse / Berufsbildung

insbesondere

  • Beratung zu Abmahnung, Kündigung oder Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
  • Erstellung von Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen
  • Begleitung und Vertretung bei Schlichtung sowie Kündigungsschutzverfahren
  • Übernahme von Auszubildenden, insbes. Beratung bei Betriebszugehörigkeit, Urlaub und Probezeit
Beendigungsvereinbarungen

insbesondere

  • Aufhebungsverträge
    Gestaltung, Beratung, Durchführung, Prozessvertretung
  • Kündigung
    Beratung, Erstellung von Kündigungsschreiben, Auseinandersetzungen mit dem Integrationsamt oder Gewerbeaufsichtsamt, Vertretung im Kündigungsschutzverfahren
  • Anfechtung von Arbeitsverträgen wegen Täuschung bei Einstellung
    Beratung, Erstellung, Durchführung, Prozessvertretung
Befristung
insbesondere

  • Überprüfung der Wirksamkeit von Befristungsgründen
  • Beratung zu Befristungsgründen
  • Beratung zur Einhaltung der Formalitäten
  • Erstellung befristeter Arbeitsverträge
Betriebsrat

insbesondere

  • Gestaltung von Anhörungsschreiben bei Kündigungen
  • Arbeitgeberseitige Begleitung von Betriebsversammlungen
  • Beratung zu einem Informationsmanagement zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie dessen Entwicklung
  • Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Direktionsrecht

insbesondere

  • Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsanweisungen
  • Beratung und Gestaltung bei Versetzungen
  • Durchführung von Versetzungen
  • Streitigkeiten über die wirksame Ausübung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Entgelt

insbesondere

  • Beratung zum Entgelttransparenzgesetz
  • Beratung und Vertretung bei Differenzlohnansprüchen
  • Streitigkeiten bzgl. Eingruppierungen
  • Entgeltfortzahlung
  • Mindestlohn
  • Sonderzahlungen & Gratifikationen
  • Überstunden
  • betriebliche Übung
Haftung

insbesondere

  • Beratung und Vertretung bei Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitnehmer
  • Beratung und Vertretung bei Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitgeber
Kündigungen

insbesondere

  • Erstellung und Gestaltung von Kündigungsschreiben
  • Beratung und außergerichtliche Vertretung in Kündigungsangelegenheiten
  • Vertretung im Kündigungsschutzverfahren
  • Begleitung und Durchführung von Betriebsratsanhörungen
  • Begleitung und Durchführung von Verfahren mit dem Integrationsamt und dem Gewerbeaufsichtsamt

Details zum Beratungs- und Vertretungsangebot für Arbeitgeber finden Sie → hier

Sozialversicherungsrecht

insbesondere

  • Begleitung, Beratung und Vertretung in Angelegenheiten der Betriebsprüfung
  • Widerspruchsverfahren und Klageverfahren gegen Beitragsbescheide
  • Verhandlungen mit Krankenkassen und der DRV
  • Probematik der Scheinselbstständigkeit
  • Unterstützung und Beratung bei Statusfeststellungsverfahren
Teilzeit

insbesondere

  • Beratung zum Teilzeitanspruch
  • Streitigekeiten über Teilzeitansprüche
Urlaub

insbesondere

  • Gestaltung von Urlaubsregelungen
  • Beratung und Vertretung bei urlaubsrechtlichen Belangen wie Urlaubsgewährung, Urlaubsabgeltung, Krankheit im Urlaub,…
Zeugnis

insbesondere

  • Erstellung, Gestaltung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
  • Vertretung in Verfahren wegen Zeugnisberichtigung

Sie möchten sich informieren, anwaltlich beraten oder vertreten lassen?

Dann kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Klostermann-Schneider. Die Anwaltskanzlei Dr. Klostermann in Passau übernimmt bundesweit die Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht.

Anwaltskanzlei Dr. Klostermann | Dr.-Ernst-Derra-Str. 4 | 94036 Passau | ☏ 0851-98859624 | info@kanzlei-klostermann.de

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